Einschulungsregelung

NRW: Rot-Grün plant die frühere Einschulung zu stoppen!

15.01.2011 Artikel

Nachdem zunächst eine Initiative gescheitert war, im Rahmen einer ersten Korrektur des Schulgesestzes auch das bisher vorgesehene weitere Vorziehen des Einschulungsalters zu stoppen, hat die Regierungskoalition jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem dieses Ziel bereits zum 1.8.2011 in Kraft treten soll.

Die Änderung des bisherigen Gesetzes soll durch folgenden Satz erfolgen: "Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres."

Anmerkungen:

Diese Initiative ist zu begrüßen, zumal sie deutlicht macht, dass eine Ausrichtung an dem Bedarf und der Lebenslage des einzelnen Kindes erfolgen soll und insofern das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt wird. Damit werden auch "finanzielle" Erwägungen zurückgestellt, die u.a. von den Kommunalen Spitzenverbänden geäußert wurden, zumal das Festhalten an der Regelung das Vorhalten weniger Plätze im Kindergartenbereich bedeutet und die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 erleichtert hätte. Zudem wären in einem nicht unbedeutenden Umfang die Schüler/innen-Zahlen gestiegen und so "zahlenmäßig positive" Wirkungen für Grundschulen eingetreten. Dass das alles die Koalition nicht davon abhält, diese Regelung vorzunehmen, ist nicht hoch genug einzuschätzen!

Wenn die Regierungskoalition die Einschulung am Entwicklungsstand des einzelnen Kindes ausrichten will, sollte auch geregelt werden, dass den Eltern neben der Möglichkeit, auch Kinder früher einzuschulen, auch die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Rückstellung von der Schulpflicht zu beantragen. Die derzeit geltenden Rückstellungsregelungen sind viel zu eng gefasst.


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