Bundeselternrat

Resolution zur frühen Sprachförderung

Die Ausschüsse "Grundschule und frühkindliche Bildung" und "Sonderschule" haben 25.-27. Januar 2013 in Potsdam getagt und eine Resolution zur frühen Sprachförderung verabschiedet. Die Resolution im Wortlaut:

30.01.2013 Pressemeldung Bundeselternrat

Frühe Sprachförderung

Sprache öffnet das Tor zur Welt. Kinder erfahren ihre Umwelt zunächst mit dem Körper. Erst durch die Sprache begreifen sie das, was über die konkrete Situation hinausgeht. Müssen sie sich in einer neuen Sprache zurechtfinden, wird ihre kognitive Entwicklung unter­brochen. Spätestens in der Schule wird das zum Problem, selbst für Kinder, deren Familien­sprache Deutsch ist, denn für viele ist das Bildungsdeutsch der Schule eine Fremdsprache.

Kinder aus bildungsnahen Familien finden schon zu Hause Zugang zur Bildungssprache. Kinder aus bildungsfernen Familien haben diese Chance nicht. Damit die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet, haben alle Kinder ein Recht auf Sprachförderung. Diese muss spätestens im Kinder­garten beginnen und in der Schule nahtlos fortgesetzt werden. In Kita und Schule muss quali­fizier­tes Personal die sprachliche Entwicklung auf hohem pädagogischem und wissen­schaft­lichem Niveau fördern. Welche Förderung ein Kind braucht, muss spätestens eineinhalb Jahre vor der Ein­schulung festgestellt werden. Kita und Grundschule müssen zusammenarbeiten und dabei die Eltern selbstverständlich einbeziehen. Dasselbe gilt für die für Bildung verantwortlichen Behörden.

Pädagogen 1) können Kinder sprachlich am besten fördern, wenn sie wissen, wie diese eine neue Sprache lernen. Die Wertschätzung, die sie dabei der Familiensprache des Kindes entgegen­bringen, entscheidet über dessen Motivation, Bildungsdeutsch zu lernen.

Der Bundeselternrat begrüßt es, dass die zahlreichen Sprachförder- und Sprach­bildungs­konzepte der Länder evaluiert werden. Einheitliche Standards für Diagnostik und Förderung sind als Folge unverzichtbar.

Der Bundeselternrat fordert:

  • eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule
  • eine gemeinsame Behörde für Bildung, im Land wie in der Kommune
  • gebührenfreie Kitas in allen Bundesländern
  • durchgängige Sprachförderung
  • für Sprachförderung und Zweitspracherwerb qualifiziertes Personal unterschiedlicher Profession
  • einheitliche, anspruchsvolle Standards für Diagnostik und Sprachförderung, die auch in die Aus- und Fortbildung einfließen
  • eine verbindliche Diagnose des Entwicklungsstands aller Kinder 18 Monate vor der Einschulung
  • Pflicht zur Teilnahme an Sprachförderung, die kostenlos sein muss

Eltern können sehr viel für den Spracherwerb und die Bildung ihrer Kinder tun: indem sie mit ihnen sprechen und ihnen vorlesen. Bildungsdeutsch ist dafür keine Voraussetzung. Um ihre Kinder auf dem Weg durch den deutschen Bildungsdschungel zu begleiten, brauchen insbesondere Eltern mit Migrations­hinter­grund einen Zugang zur deutschen Sprache und Kultur. Die Eltern sind aufgefordert, diese Angebote zu nutzen.

Potsdam, 27. Januar 2013

1) Gemeint sind: Lehrkräfte, Erzieher, Sonderpädagogen und sonstige pädagogisch Tätige.

Ansprechpartner

Bundeselternrat

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