Politik

Saarland: Novelle des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes

Vollständige Beitragsfreiheit ab dem 1. Januar 2027, bessere Nutzung vorhandener Kita-Plätze, mehr Verlässlichkeit für Familien und zusätzliche Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung: Mit der Novelle des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) setzt das Saarland seinen Kurs für eine starke frühkindliche Bildung konsequent fort.

25.06.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
  • Zwei Kinder kneten. © www.pexels.com Ab dem 1. Januar 2027 ist der Besuch einer Kita im Saarland vollständig beitragsfrei.

Der saarländische Landtag hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf am 24.06.2026 in erster Lesung beraten.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Wenn Kinder neugierig die Welt entdecken, gemeinsam lernen und jeden Tag ein Stück über sich hinauswachsen, dann zeigt sich, wie wertvoll gute frühkindliche Bildung ist. Die Kita legt dafür den Grundstein. Mit der Novelle des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes setzen wir unseren saarländischen Kita-Dreiklang aus Beitragsfreiheit, Qualität und Ausbau konsequent fort. Wir entlasten Familien, schaffen mehr Verlässlichkeit im Alltag und stärken die Fachkräftebasis unserer Einrichtungen. Damit investieren wir in das Wertvollste, was wir haben: unsere Kinder. Denn ihre Zukunft beginnt nicht erst in der Schule – sie beginnt dort, wo sie Geborgenheit, Förderung und Gemeinschaft erfahren. Gute Bildung von Anfang an ist der Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder.“

Das bedeutet die Novelle für die frühkindliche Bildung im Saarland:

  • Vollständige Beitragsfreiheit: Ab dem 1. Januar 2027 ist der Besuch einer Kita im Saarland vollständig beitragsfrei. Damit wird die schrittweise Absenkung der Elternbeiträge abgeschlossen und Familien werden dauerhaft finanziell entlastet.
  • Bessere Nutzung vorhandener Kita-Plätze: Durch sogenannte Sicherstellungsvereinbarungen können Jugendämter und Kita-Träger künftig enger zusammenarbeiten, damit freie Plätze schneller an Familien vermittelt werden. Zudem können Kinder, die aus medizinischen Gründen später eingeschult werden, ihren Kita-Platz durch Steuerung der Landkreise weiterhin behalten und gezielt gefördert werden.
  • Mehr Verlässlichkeit für Familien: Die Zahl der Schließtage wird schrittweise reduziert. Ab dem Kindergartenjahr 2030/2031 gilt landesweit eine Obergrenze von 20 Schließtagen pro Jahr. Zusätzlich können bis zu fünf pädagogische Tage genommen werden. Familien erhalten dadurch mehr Planungssicherheit, gleichzeitig bleibt den Einrichtungen ausreichend Zeit für ihre Personal- und Organisationsplanung.
  • Mehr Fachkräfte für die Kitas: Die Anerkennung geeigneter Fachkräfte wird erweitert. Künftig können auch qualifizierte Fachkräfte mit entsprechenden europäischen sozialpädagogischen Abschlüssen leichter in saarländischen Kitas eingesetzt werden. Damit wird die Personalgewinnung gestärkt, Bürokratie abgebaut und die Arbeit in multiprofessionellen Teams weiter ausgebaut.
  • Qualität bleibt gesichert: Trotz größerer Flexibilität bei der Personalgewinnung bleiben die Qualitätsstandards hoch. Künftig orientiert sich die Personalstruktur an Qualifikationsniveaus statt an einzelnen Berufsgruppen. Die pädagogische Arbeit wird von multiprofessionellen Teams getragen, in denen mindestens zwei Drittel der Mitarbeitenden über eine Qualifikation auf DQR-6-Niveau verfügen, beispielsweise als Erzieherinnen und Erzieher, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen oder Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Ergänzend können bis zu einem Drittel pädagogische Kräfte mit einer Qualifikation auf DQR-4-Niveau eingesetzt werden, beispielsweise Kinderpflegerinnen und –pfleger, Sozialassistentinnen und –assistenten oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit pädagogischer Nachqualifizierung.
  • Bessere Steuerung und Planung: Neue Regelungen zur Datenübermittlung und Zusammenarbeit zwischen Trägern, Jugendämtern und Land schaffen mehr Transparenz und unterstützen eine bedarfsgerechte Planung von Kita-Plätzen und Fördermitteln sowie den nahtlosen Übergang von Kita zur Grundschule

Mit der Novelle stärkt das Saarland die frühkindliche Bildung als wichtigen Grundstein für Chancengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig werden Familien entlastet, die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen verbessert und die Fachkräftebasis der Einrichtungen langfristig gesichert. Damit setzt die Landesregierung ihren Kurs für starke Kitas und beste Bildungschancen von Anfang an konsequent fort. Mit der heutigen ersten Lesung im saarländischen Landtag wurde das parlamentarische Verfahren zur Novelle eingeleitet.


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