Senatorin Scheeres begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld
Anlässlich des heutigen [Urteils](http://bildungsklick.de/a/94224/keine-gesetzgebungskompetenz-des-bundes-fuer-das-betreuungsgeld/) des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld sagte Familiensenatorin Sandra Scheeres:
21.07.2015 Pressemeldung Pressestelle Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (bis 11/16)"Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine gute Entscheidung getroffen. Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, indem es Eltern finanziell belohnt, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben. Umso wichtiger ist es, dass wir uns nun rasch von dieser bildungspolitisch kontraproduktiven Sozialleistung verabschieden. Es ist Aufgabe des Staates, allen Eltern ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. Daher sollten die nun frei werdenden Bundesmittel in eine Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung investiert werden.
Natürlich bedarf es hier einer praxisgerechten Übergangsregelung. Alle, denen die Betreuungsgeldzahlung bis zu einem noch festzulegenden Stichtag bewilligt wird, sollten diese Leistung auch planbar erhalten."
- Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
- "Wir halten die Einführung des Betreuungsgeldes für falsch"
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