Kita

Sonderförderprogramm für mehr Barrierefreiheit und Vernetzung

Beim Parlamentarischen Abend der SozialstiftungNRW wurde in enger Abstimmung mit der Freien Wohlfahrtspflege ein Sonderförderprogramm in Höhe von rund 20,7 Millionen Euro angekündigt, um die Entwicklung hin zu einer inklusiven Kita-Landschaft in Nordrhein-Westfalen gezielt voranzubringen.

06.12.2024 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Staatskanzlei NRW
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Mit dem Sonderförderprogramm will die SozialstiftungNRW sowohl heilpädagogische Kindertageseinrichtungen als auch solche mit additiven heilpädagogischen Gruppen auf ihrem Weg in die Inklusion unterstützen. Um Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen gerecht werden zu können, sind in vielen Einrichtungen hohe Investitionen in die Gebäude und auch die Außengelände notwendig.

„Mit diesem 20 Millionen Programm schaffen wir Räume, die allen Kindern gerecht werden, und fördern zugleich die Zusammenarbeit, die Inklusion erst möglich macht“, erklärte der Vorsitzende des Stiftungsrats der SozialstiftungNRW, Marco Schmitz, MdL. „Angesichts knapper werdender Mittel im Sozialbereich wollen wir die Freie Wohlfahrtspflege an dieser Stelle mit unserem Angebot entlasten und Kräfte freisetzen.“

Unterstützung für barrierefreien Umbau von Kita-Gebäuden

Die Träger heilpädagogischer Kindertagesstätten sind nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verpflichtet, die Einrichtungen bis Anfang 2029 inklusiv umzuwandeln. Dann sollen dort neben Kindern mit Behinderung auch Kinder ohne Beeinträchtigung betreut werden. In der Regel erfordert dies Erweiterungen, Um- oder Neubauten. Öffentliche Fördermittel stehen dafür aber nicht bereit. „Die SozialstiftungNRW möchte diese Lücke mit Fördergeldern in Höhe von 11,2 Millionen Euro schließen. Betroffen sind in NRW neun Tagesstätten in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege“, ergänzt der stellv. Stiftungsratsvorsirtzende Josef Neumann MdL und führt aus:

„Das Programm richtet sich auch an Kindertageseinrichtungen, in denen bereits Kinder mit und ohne Behinderung betreut werden.“ In NRW gibt es insgesamt 153 Kitas mit additiven heilpädagogischen Gruppen, überwiegend in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Auch sie haben häufig dringenden Investitionsbedarf. Oftmals sind die Gebäude nicht optimal für körperlich, hör-, sprach- oder sehbeeinträchtigte Kinder ausgestattet. Die SozialstiftungNRW will deshalb 4,59 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Umgestaltung von Außengeländen sowie spezielle Spielgeräte zur Verfügung stellen.

Modellprojekt für Kitas in benachteiligten Wohnvierteln

Die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung stellt das Kita-Personal vor allem in Wohngebieten mit besonderen Problemlagen vor große Herausforderungen. Diese Einrichtungen will die SozialstiftungNRW mit einem flankierenden Angebot entlasten. Geplant ist, den betroffenen Kitas zu ermöglichen, sich im Rahmen eines Modellprojekts stärker mit Angeboten der sozialen Arbeit und untereinander zu vernetzen. Dazu will die SozialstiftungNRW in allen 53 Städten und Gemeinden in NRW zwei Jahre lang jeweils eine halbe Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einem Personal- und Sachkostenzuschuss fördern. Dazu sollen insgesamt rund 4,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Die SozialstiftungNRW:

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 25 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von mehr als einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie die zuständigen Landesministerien.

Ansprechpartner

Staatskanzlei NRW

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