Sprachförderung hilft jedem vierten künftigen Schulkind

Erstmals gibt es im soeben gestarteten neuen Kindergartenjahr eine flächendeckende zusätzliche Sprachförderung vor der Einschulung. Und erstmals wird beim Schulanmeldetermin unmittelbar nach dem Start des neuen Schuljahres bei allen Kindern, die keinen Kindergarten besucht haben, der Sprachförderbedarf überprüft. Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen unterstrich heute bei der Vorstellung des in diesem Jahr erstmals eingesetzten neuen Einschätzverfahrens für den Sprachförderbedarf, mehr als 11.000 Kinder könnten nach dem aktuellen Stand von einer speziellen und gezielten Sprachförderung in den Kindertagesstätten profitieren.

03.08.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

Diese Maßnahmen würden aus dem acht Millionen Euro umfassenden Teilprogramm zur Verbesserung von Sprachförderung und Schulvorbereitung gefördert, das die Landesregierung im Rahmen des Landesprogramms "Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an" aufgelegt habe. Etwas mehr als 39.000 Kinder würden voraussichtlich im Schuljahr 2007/2008 eingeschult. "Dies bedeutet, dass mindestens jedes viertes Kind in Rheinland-Pfalz im Jahr vor seiner Einschulung eine gezielte zusätzliche Sprachförderung erhalten kann", sagte Doris Ahnen.

"Unser Ziel ist es, dass alle Kinder bis zum Eintritt in die Schule aktiv und passiv an einem Gespräch auf Deutsch teilnehmen und zum Beispiel einer vorgelesenen Geschichte auf Deutsch folgen können, wie dies in den seit 2004 geltenden Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten vorgegeben ist", hielt die Ministerin fest. Bei Kindergartenkindern werde ein eventueller Förderbedarf schon in den Kindertagesstätten unter anderem mit Hilfe der bereitgestellten Instrumente zur Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung festgestellt. Damit aber alle Kinder, die es benötigten, an einer Sprachförderung teilnehmen könnten, werde von diesem Jahr an der Anmeldetermin für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger des nächsten Schuljahres von Dezember auf die zweite Septemberhälfte vorverlegt. Dabei werde erstmals ein neues Verfahren für Kinder eingesetzt, die keinen Kindergarten besucht haben. Damit könne festgestellt werden, ob die Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme, die in der Regel im Kindergarten stattfindet, notwendig sei.

Mit Hilfe verschiedener Alltagsgegenstände und Spielzeuge sowie einem Bilder-Reim-Kartenspiel solle bei diesem Verfahren auf spielerische Art und Weise die Kommunikationsfähigkeit unter anderem durch Überprüfung des aktiven Wortschatzes, des Sprachverständnisses und der Fähigkeit sprachlicher Imitation erfasst werden. Neben der Lehrkraft und den Eltern der Kinder sollten daran möglichst auch eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einem Kindergarten teilnehmen. Zur Umsetzung des Verfahrens hätten alle Grundschulen eine von ausgewiesenen Expertinnen der Elementar- und Primarpädagogik erarbeitete Handlungsanleitung erhalten. "Es geht darum, in einer kindgerechten, pädagogisch gesteuerten Situation den Sprachförderbedarf von Kindern zu erfassen. Die künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger sollen sich auf die Schule freuen und bestmöglich auf sie vorbereitet werden. Diese Botschaft insbesondere an die Adresse der Eltern ist mir sehr wichtig", betonte die Bildungs- und Jugendministerin.

Allen Eltern, deren Kinder bei der Schulanmeldung noch Sprachförderbedarf erkennen ließen, werde dann dringend nahegelegt, ihr Kind für das letzte Jahr vor der Einschulung in einen Kindergarten anzumelden. "Durch die vom Land bereits gewährleistete Beitragsfreiheit für dieses Kindergartenjahr wird dieser Schritt den Eltern zusätzlich erleichtert", hielt Doris Ahnen fest. Zumindest sollten Kinder mit sprachlichem Förderbedarf aber für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen angemeldet werden. Dazu könnten die Eltern gegebenenfalls auch verpflichtet werden.

Insgesamt seien landesweit 1.776 Sprachfördermaßnahmen über die Jugendämter für die Landesförderung angemeldet worden, berichtete die Bildungs- und Jugendministerin. Nach den Planungen der Kindertagesstätten und ihrer Träger könne 11.172 Kindern eine gezielte Sprachförderung angeboten werden. Die Verteilung über die Regionen zeige dabei eindeutig, dass das Angebot flächendeckend vorgesehen sei. In der Pfalz seien 617 Maßnahmen für 3.962 Kinder vorgesehen, in Rheinhessen seien 250 Sprachförderangebote für 1.527 Kinder geplant. Im ehemaligen Regierungsbezirk Trier liege die Zahl bei 211 Maßnahmen für 1.245 Kinder und aus dem früheren Regierungsbezirk Koblenz seien Anträge für 698 Maßnahmen bewilligt worden, an denen 4.438 Kinder teilnehmen könnten. Bei 1.263 Maßnahmen handle es sich um Angebote der Basisförderung, 513 Mal seien Maßnahmen der Intensivförderung geplant und beantragt worden. Über die Sprachförderung hinaus unterstütze das Land aus dem Programm auch insgesamt 299 spezielle Kooperationsprojekte von Kindertagesstätten und Grundschulen.

Träger von Kindertagesstätten können jährlich – ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend – beim örtlich zuständigen Jugendamt zwei unterschiedliche zusätzliche Sprachfördermaßnahmen beantragen: Die Basisförderung mit einer Gruppengröße von mindestens fünf Kindern und 100 Zeitstunden oder die Intensivförderung mit mindestens vier und höchstens sechs Kindern pro Gruppe und 200 Zeitstunden Sprachförderung. Jede Maßnahme in der Basisförderung bezuschusst das Land mit 2.000 Euro, jede Intensivförderung mit 4.000 Euro. Zusätzlich wird für alle Sprachfördermaßnahmen ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 50 Euro gewährt. Die 24 Landkreise sowie die 12 kreisfreien Städte und die fünf großen kreisangehörigen Städte haben für die Abdeckung des örtlichen Bedarfs im Januar bereits eigene Budgets vom Land zur Verfügung gestellt bekommen.

"Die Planungen für die Intensivförderung zeigen dabei in praktisch allen Jugendamtsbezirken eine sehr hohe Korrelation mit dem Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache in diesen Bezirken", stellte die Ministerin fest. Ein Abgleich mit demographischen Kennziffern zeige, dass insbesondere für jedes Kind mit nichtdeutscher Herkunftssprache bei Bedarf eine Förderung im Kindergarten zur Verfügung stehe. Der aktuelle Stand der bewilligten Förderanträge zeige allerdings deutlich, dass nicht nur Kinder zusätzlich gefördert werden sollten, in deren Familien Deutsch nicht die Familiensprache ist. Ein erheblicher Anteil der speziellen Förderung vor der Einschulung werde auch Kindern aus deutschsprachigen Familien zugute kommen. Für solche Kinder, deren Sprachentwicklung verbesserungsfähig sei, würden in den Anträgen fast zwei Drittel der Plätze für eine Basisförderung, die bislang beantragt worden seien, und mehr als jeder dritte Platz für eine Intensivförderung seien.

"Die Beherrschung der deutschen Sprache und die Fähigkeit, sich differenziert auszudrücken, sind zentrale Schlüssel für schulischen Erfolg und für eine gute berufliche und private Zukunft. Deshalb sind Sprachförderung und Schulvorbereitung ganz zentrale Bestandteile des Programms ,Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an´ und des Landesgesetzes zum Ausbau der frühen Förderung, das Anfang 2006 in Kraft getreten ist", betonte Doris Ahnen abschließend. Dabei baue das neue flächendeckende Sprachförderprogramm auf einer guten Basis auf. So sei bereits in der Vergangenheit die Sprachförderung in Kindertagesstätten über die ganze Kindergartenzeit hinweg ebenso verstärkt worden wie die Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf diesem Gebiet, und beides werde auch weiter intensiviert.

Anlagen:

Aktueller Planungsstand des Landesprogramms "Sprachförderung und Schulvorbereitung" nach Jugendamtsbezirken und geplanten Maßnahmen (im .pdf-Format).
Regionalisierte Übersicht über Umfang der Sprachförderung und prozentuale Erfassung der Kinder im letzten Kindergartenjahr (im .pdf-Format).


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