Kita

Stellungnahme zur Pressemitteilung des Gemeindetags

Zur Pressemitteilung des Gemeindetags „Kommunen fordern Fahrplan für Kinderbetreuung“ nimmt das Kultusministerium wie folgt Stellung: „Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viel Geld in die frühkindliche Bildung investiert."

23.02.2022 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
  • Kleinkinder schaut sich ein Bilderbuch an. © www.pixabay.de

"Wir haben die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung gegenüber dem Jahr 2008/2009 verdoppelt, wir haben mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung des Landes und dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes viel Geld in die Qualität in der frühkindlichen Bildung aber auch in die praxisintegrierte Ausbildung investiert“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta MdL zu dem Positionspapier des Gemeindetages.

Der Staatssekretär ergänzt: „Die Informationen des Gemeindetags zeigen uns deutlich, vor welchen Herausforderungen Land und Kommunen als Partnerinnen und Partner in der frühkindlichen Bildung stehen. Deshalb haben wir im Dezember eine gemeinsame Initiative mit unseren Partnerinnen und Partnern in der frühkindlichen Bildung gestartet. Dazu gehören beispielsweise die Kommunen als Träger der Kindertageseinrichtungen, aber auch die Kirchen und andere freie Träger, der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS), Gewerkschaften und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Damit wollen wir gemeinsam Maßnahmen entwickeln, um die Situation auf dem Fachkräftemarkt kurz- und langfristig anzugehen.“

Deshalb beschäftigen sich mit der Frage, wie die Fachkräftesituation in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden kann, seit Ende Dezember 2021 und bis Mai 2022 insgesamt sechs Arbeitsgruppen, die sich zum Beispiel Gedanken dazu machen, wie das Berufsfeld für Fachkräfte langfristig attraktiver gemacht werden kann, wie der Übergang von der Ausbildung in den Beruf verbessert werden kann, ob, und wenn ja, wie Qualifizierungsangebote als Direkteinstieg gemacht werden können und welche Werbemaßnahmen getroffen werden können. Auch über Vorschläge wie der Einsatz von Zusatzkräften, die keine Erzieherinnen und Erzieher sind, die Arbeit des Fachpersonals in den Einrichtungen aber unterstützen können, wird diskutiert.

Staatssekretär Schebesta wendet sich bezüglich der Investitionskosten der Träger auch an den Bund: „Der Bund hat in den vergangenen Jahren die Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt. Zum weiteren Ausbau ist im Koalitionsvertrag des Bundes ein weiteres Investitionsprogramm angekündigt. Es ist meiner Ansicht nach sehr wichtig, dass der Bund diese Investitionskostenförderung fortführt, sodass wir die Kommunen auch bei der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze noch besser unterstützen und eine Förderlücke vermeiden können. Notfalls, so hat es die gemeinsame Finanzkommission beschlossen, wird das Land aber auch finanziell in Vorleistung gehen, um zumindest die Anträge noch zu bedienen, die bisher im Rahmen des aktuellen Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ nicht berücksichtigt werden konnten.“

Weitere Informationen
Die Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz den Kommunen übertragen. Die Kommunen sind daher selbst zur Erfüllung dieser Selbstverwaltungsaufgabe verpflichtet. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Durchführung dieser Aufgabe durch den Einsatz von beträchtlichen finanziellen Mitteln. So beteiligt sich das Land an der Finanzierung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in erheblichem Umfang. Es trägt nach § 29c Finanzausgleichsgesetz (FAG) unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben. Die Zuweisungen nach § 29c FAG betrugen im Jahr 2020 etwa 1,070 Mrd. Euro und werden im Jahr 2021 auf voraussichtlich rund 1,154 Mrd. Euro steigen. Nach § 29b FAG betrugen die pauschalen Zuweisungen zum Ausgleich der Kindergartenlasten im Jahr 2021 etwa 0,895 Mrd. Euro. Im Jahr 2022 werden diese Zuweisungen auf rund 0,925 Mrd. Euro steigen.


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