Wenn im Kita-Alltag rechtliche Fragen auftreten: Antworten dazu von Hartmut Gerstein
Rechtliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen beschäftigen immer wieder die Erzieherinnen im Kita-Alltag: Wann verletzen sie ihre Aufsichtspflicht? Dürfen sie der Grundschule persönliche Daten der Kinder übermitteln? Und können sie dem getrennt lebenden Elternteil unbesorgt das Kind mitgeben? Experte für all diese Fragen ist der Jurist und Buchautor Hartmut Gerstein.
30.06.2014 Pressemeldung Cornelsen Verlag GmbHEin Thema, das bei ihm immer wieder nachgefragt wird, ist die Aufsichtspflicht. "Hier besteht eine große Unsicherheit", sagt Gerstein und gibt zugleich Entwarnung: "All das, was pädagogisch vertretbar und vernünftig ist, ist auch rechtlich nachvollziehbar und vertretbar. Wenn man also pädagogisch richtig handelt, dann hat man eigentlich mit der Aufsichtspflicht kein Problem." Gleichwohl kann eine Aufsichtspflichtverletzung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, schränkt der Jurist ein.
Auch für die vielen kleineren, alltäglichen rechtlichen Fragen weiß er Antworten: Dürfen Erzieherinnen eingreifen, wenn ein Kind von einer Zecke gebissen wurde und die Zecke entfernen? Dürfen Fotos auf der Kita-Homepage veröffentlicht werden, auf denen auch Kinder zu sehen sind? Wie sieht es mit dem Datenschutz bei den Bildungsdokumentationen aus? Und schließlich: Wo finden Erzieherinnen Hilfen und Informationen?
Antworten auf all diese Fragen gibt Hartmut Gerstein im aktuellen Beitrag von Perspektive: Bildung
Über Perspektive: Bildung
Das Projekt Perspektive: Bildung will den öffentlichen Diskurs über Bildung in Deutschland fördern. Schule steht im Vordergrund dieses Forums. Perspektive: Bildung dokumentiert den Bildungsalltag ebenso wie aktuelle wissenschaftliche und bildungspolitische Diskussionen und Entwicklungen sowie herausragende Projekte und entwickelt Visionen vom Lernen in der Zukunft.
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