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GEW: „Koalition bricht BAföG-Versprechen“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Entscheidung von Union und SPD, die bereits zugesagte Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro um ein halbes Jahr zu verschieben, scharf kritisiert. Statt wie versprochen zum Wintersemester 2026/27 soll die Anhebung erst zum Sommersemester 2027 erfolgen.

09.07.2026 Bundesweit Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Junger Mensch sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß vor einem Bücherregal auf dem Boden. © Adobe Stock Statt wie versprochen zum Wintersemester 2026/27 soll die Anhebung der BAföG-Wohnkostenpauschale erst zum Sommersemester 2027 erfolgen.

„Die Koalition bricht ihr Versprechen gegenüber hunderttausenden Studierenden, Schülerinnen und Schülern. Wer monatelang eine Verbesserung ankündigt und sie dann kurz vor Semesterbeginn verschiebt, verspielt Vertrauen und verschärft die soziale Not der jungen Menschen“, sagt Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung.

„Die Wohnkostenpauschale im BAföG beträgt derzeit 380 Euro. Angesichts explodierender Mieten reicht dieser Betrag vielerorts nicht einmal annähernd aus, um ein WG-Zimmer zu finanzieren, das nach einer Erhebung des Moses Mendelssohn Instituts im Durchschnitt 512 Euro kostet. Gerade Studienanfängerinnen und Studienanfänger stehen zum Wintersemester vor hohen finanziellen Belastungen. Die Mieten steigen nicht erst im nächsten Sommersemester. Wer heute eine Wohnung sucht, braucht auch heute Unterstützung – und nicht erst im kommenden Jahr“, betont Keller. 

Er erinnert daran, dass CDU, CSU und SPD die BAföG-Reform in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für das kommende Wintersemester angekündigt hatten. „Das BAföG scheint nun dem allgemeinen Sozialabbau zum Opfer zu fallen. Doch wer bei der Ausbildungsförderung spart, spart an den Zukunftschancen einer ganzen Generation und damit an den Fachkräften von morgen. Das ist sozial ungerecht und bildungspolitisch kurzsichtig. Die Bundesregierung muss daher unverzüglich einen Gesetzentwurf für eine BAföG-Reform mit Wirkung ab Wintersemester 2026/27 vorlegen“, mahnt Keller. Neben der Erhöhung der Wohnkostenpauschale gehe es dabei um eine deutliche Erhöhung der Elternfreibeträge sowie eine rasche Anhebung der Bedarfssätze mindestens auf das Niveau der Grundsicherung – und zwar nicht erst wie geplant bis 2029, sondern sofort. „Es darf kein BAföG unterhalb der Armutsgrenze geben“, so Keller abschließend.


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