Exzellenz in der Lehre

Resolution des 57. Hochschulverbandstages in Bremen

21.03.2007 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

1. Gleichwertigkeit von Forschung und Lehre

Die universitäre Lehre in Deutschland hat trotz schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt ein gutes Niveau. Das zeigen nicht nur die studentischen Lehrevaluationen, sondern vor allem der Umstand, dass an deutschen Hochschulen ausgebildete Absolventen innerhalb und außerhalb der Wissenschaft international gesucht und willkommen sind. Wissenschaftliche Leistung wird in Deutschland gleichwohl vor allem und in erster Linie als Forschungsleistung verstanden. Leistungen in der universitären Lehre wird demgegenüber oft noch eine untergeordnete Bedeutung für die Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Hochschullehrers, einer Fakultät oder einer Universität beigemessen. Dieses Rangverhältnis gilt es aufzugeben. Universitäre Forschung und universitäre Lehre sind zwei Seiten einer Medaille. Universitäre Lehre ist ohne universitäre Forschung nicht denkbar, während umgekehrt die universitäre Forschung auf die universitäre Lehre angewiesen ist, um sich erneuern und fortentwickeln zu können.

2. Einheit von Forschung und Lehre

Nur eine Lehre, die sich ständig aus der Forschung erneuert, ist universitäre Lehre. In personeller Hinsicht bedeutet dies, dass im Grundsatz jeder in der Universität Lehrende zugleich auch Forscher sein muss. Dieser Grundsatz ist für die Universität konstitutiv. Die Universität bleibt nur dann Universität, wenn die Einheit von Forschung und Lehre erhalten bleibt. Versuche, die Einheit von Forschung und Lehre nur noch institutionell und nicht mehr personell zu definieren, sind damit nicht vereinbar. Universitätsprofessoren, die ganz überwiegend oder ausschließlich mit Lehraufgaben betraut sind, verdienen diesen Namen nicht, weil sie dem hohen Anspruch eines Amtes, das sich gleichermaßen über Forschung und Lehre definiert, nicht gerecht werden. Auf der anderen Seite schließt die Einheit von Forschung und Lehre aber nicht aus, dass hervorragende Forscher für kürzere Zeiträume vollständig, und für längere Zeiträume in nennenswertem Umfang von ihrer Lehrverpflichtung befreit werden. Darüber hinaus sind unterhalb der Professorenebene, z.B. bei Lehrbeauftragten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Tutoren Ausnahmen nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll. Der Deutsche Hochschulverband teilt nicht die im Zuge des Bologna-Prozesses entwickelte Vorstellung, es könne nach "lehrorientierten" und "forschungsorientierten" Universitäten und Studiengängen differenziert werden. Lehrorientierte Universitäten sind keine Universitäten, sondern eher Fachhochschulen. Für die Zukunft des Wissenschaftssystems in Deutschland hält es der Hochschulverband nicht für zielführend, in der Forschung als leistungsschwach eingestufte Universitäten durch eine stärkere Lehrorientierung zu Einrichtungen umzuwandeln, die keine Universitäten mehr sind.

3. Lehrquantität

Angesichts der immer umfangreicher werdenden Dienstaufgaben in Forschung, Prüfung und Selbstverwaltung (und ggf. Krankenversorgung) ist das gegenwärtig geltende Lehrdeputat für Universitätsprofessoren, für Juniorprofessoren und für wissenschaftliche Mitarbeiter im internationalen Vergleich zu hoch. Ein zu hohes Lehrdeputat gefährdet die Qualität der Lehre. Dabei darf auch nicht vernachlässigt werden, dass eine gute Lehre intensiver und zeitaufwendiger Vor- und Nachbereitung bedarf, die weit über das Lehrdeputat hinausgeht.

4. Lehrausstattung

Exzellente Lehre hängt zudem von der technischen und personellen Ausstattung ab. Den chronisch unterfinanzierten Universitäten fehlt es an einer flächendeckenden (multimedialen) Lehrausstattung auf international hohem Niveau. Es fehlt aber auch und vor allem an wissenschaftlichen Hilfskräften und Tutoren, Nachwuchsstellen und Professuren. Seit 1995 sind in Deutschland 1.500 Professorenstellen ersatzlos gestrichen worden. Das zahlenmäßige Ver3 hältnis von Studenten zu Hochschullehrern liegt bei 60:1. In den USA liegt es an den Hochschulen, an denen deutsche Universitäten gemessen werden, bei maximal 10:1.

5. Qualifikation der Studierenden

In der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ist die wissenschaftliche Lehre ein interaktiver Prozess. Auch in der sog. Massenuniversität müssen Studierende bereit sein, sich auf eine wissenschaftlich anspruchsvolle Lehre einzulassen.

6. Qualifikation der Lehrenden

Die Qualität der Lehre steht und fällt mit der Lehrqualifikation des Lehrenden. Ein guter Universitätslehrer ist didaktisch versiert, kennt die wesentlichen Ergebnisse der Lehr- und Lernforschung, kann – soweit dies dem Lehrstoff angemessen ist – verschiedene Medien in der universitären Lehre einsetzen, veranlasst regelmäßige Evaluationen seiner Lehre und bemüht sich im Austausch mit den Studierenden ständig um eine Verbesserung und Aktualisierung seiner Lehre. Ihm liegt in gleicher Weise am Lehrerfolg wie am Lernerfolg. Er pflegt ein partnerschaftliches Verhältnis mit den Studierenden und erfüllt auf diese Weise die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden mit Leben. Er steht in der Pflicht, bei schlechten Klausur- und Examensergebnissen sich selbst zu prüfen, ob bei Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards durch Änderung der Lehrmethoden bessere Ergebnisse erzielt werden können. Bei alledem darf allerdings nicht vernachlässigt werden, dass Didaktik immer nur Mittel zum Zweck sein kann. Auch die didaktisch beste Veranstaltung bleibt unvollkommen, wenn die Lehrinhalte wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen.

7. Qualifikationsentwicklung als Fakultätsaufgabe

Es ist Aufgabe der Fakultäten, an diesem Leitbild ausgerichtete Nachwuchswissenschaftler in der universitären Lehre auszubilden. Wissenschaftliches Lehren ist zu einem beträchtlichen Anteil erlernbar. Die Vermittlung einer höchsten Ansprüchen genügenden Lehrkompetenz ist wesentlicher Teil der akademischen Personalentwicklung von Universitäten. Wo dies nicht schon geschehen ist, haben die Fakultäten geeignete Angebote zu entwickeln, in denen Nachwuchswissenschaftler die erforderliche Lehrkompetenz erwerben können. Die Qualität der Lehre und deren Verbesserung ist zugleich individuelle Aufgabe jedes Nachwuchswissenschaftlers wie institutionelle Aufgabe der Fakultäten. Bei Wahrung des grundgesetzlichen Schutzes jedes Wissenschaftlers, Lehrinhalte, Lehrmethoden und Lehrvermittlung in eigener Verantwortung zu gestalten, ist es Aufgabe der Fakultäten, die übergreifenden Aspekte der universitären Lehre zu koordinieren. Dazu gehören nicht nur die Abstimmung einzelner Studienabschnitte und verschiedener Studiengänge, sondern auch eine regelmäßige Lehrevaluation, das Angebot von Lehrmaterialien in geeigneter Form z.B. als Bereitstellung in einem Intranet, und die Auseinandersetzung mit neuen Lehrmethoden wie Elearning und Podcasting. Innerhalb der Fakultäten sind diese Aufgaben von Studiendekanen wahrzunehmen, denen zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Mittel bereitzustellen sind.

8. Verfahren zur Feststellung von Lehrqualifikation

Der Hochschulverband fordert, dass die Lehrqualifikation und die Forschungsqualifikation gleichberechtigt für den Qualifikationsnachweis, Universitätsprofessor werden zu können, berücksichtigt werden müssen. Diese Forderung gilt für die Zwischenevaluation von Juniorprofessoren, für die Verleihung der venia legendi im Rahmen der Habilitation und für die Berufung von Universitätsprofessoren. Die beurteilenden Fakultäten haben die Pflicht, sich einen unmittelbaren Eindruck von der Lehrqualität des zu Beurteilenden zu verschaffen. Schon die Annahme als Habilitand oder Juniorprofessor sollte von dem Nachweis abhängig gemacht werden, die Ansprüche einer universitären Lehre erfüllen zu können.

9. Lehrevaluation

Der Hochschullehrer hat sich Lehrevaluationen nicht nur zu stellen, sondern diese aktiv zu fördern. Allerdings müssen Lehrevaluationen wissenschaftlichen Standards genügen. Der Hochschulverband hat dazu Leitlinien für die Evaluation von Lehrveranstaltungen erarbeitet, die mit Hilfe von Evaluationsexperten erstellt wurden. Keinesfalls dürfen Evaluationen instrumentalisiert werden. Lehrevaluationen sind ein wichtiges Mittel, um im interaktiven Prozess die Qualität von universitärer Lehre zu verbessern.

10. Auszeichnungen für exzellente Lehre

Ohne zusätzliche (finanzielle) Anreize, exzellente universitäre Lehre auszuzeichnen, wird sich eine Qualitätsverbesserung auf Dauer nicht bewerkstelligen lassen. Strukturell muss der Grundsatz aufgebrochen werden, dass das Geld allein der Forschungsleistung folgt und die Lehrleistung im Wesentlichen eine Kategorie des Kapazitätsrechts bleibt. Deshalb ist bei aller Unsicherheit über Kriterien im Fächervergleich die Prämierung guter Lehre durch Lehrpreise ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der universitären Lehrqualität. Dieses Instrumentarium gilt es auszubauen. Jede Hochschule sollte einmal im Jahr den Dozenten des Jahres auszeichnen.

11. Drittmittel für die Lehre

Voraussetzung für exzellente Lehre ist eine von der Universität bereitzustellende angemessene Grundausstattung, die merklich dazu beiträgt, dem Ungleichgewicht von Forschung und Lehre innerhalb der Universitäten abzuhelfen. Darüber hinaus hält es der Deutsche Hochschulverband für sinnvoll, Möglichkeiten zu schaffen, für besondere Lehrleistungen, neue Formen der Lehre und Lehrprojekte Drittmittel einzuwerben.

20. März 2007


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