Niedersachsens Hochschulen werden leistungsfähiger, familienfreundlicher und selbständiger

Die Hochschulen in Niedersachsen sollen leistungsfähiger, familienfreundlicher und selbständiger werden. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat in diesem Zusammenhang am (heutigen) Dienstag den vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) vorgestellt.

07.03.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

"Mit der Gesetzesänderung stärken wir Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Selbständigkeit unserer Hochschulen, gestalten sie familienfreundlicher und beheben weitere Mängel des geltenden Gesetzes von 2002", so Stratmann.

Der neue gesetzliche Rahmen soll die Hochschulen deutlich mehr als bisher zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen. Ein Mehr an Autonomie für die Hochschulen bedeute es zum Beispiel, dass das Recht, neue Professoren zu berufen, in Zukunft jeweils befristet auch den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft übertragen werden kann. "Auf der Grundlage sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen, durch effiziente Entscheidungsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten werden die Hochschulen Entscheidungen künftig noch schneller und sachgerechter treffen können", so Wissenschaftsminister Stratmann.

Die stärkere Beteiligung von auswärtigen Hochschullehrern in Berufungsverfahren soll die Qualitätssicherung an den Hochschulen verbessern. Entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Berufungsverfahren in den Hochschulen wird die Möglichkeit eröffnet, bei der Neustrukturierung von Fächern vollständig externe Berufungskommissionen zu bestellen. Niedersachsen setzt diese Empfehlungen als erstes Land in Deutschland rechtlich um. Die Altersgrenze für Professorinnen und Professoren soll von 65 auf 68 Jahre angehoben werden. "Damit entsprechen wir den Wünschen zahlreicher Hochschullehrer", unterstreicht der Wissenschaftsminister, "vor allem angesichts hoher Leitungsfähigkeit auch im fortgeschrittenen Alter."

Der Bedeutung der Familie auch in den Hochschulen und insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird Rechnung getragen. Ein Teilzeitstudium soll wieder möglich sein: diese von der Vorgängerregierung 2002 aus dem Gesetz gestrichene Regelung eröffnet besonders Berufstätigen oder Studierenden mit Kindern bessere Chancen für ein Studium. "Damit passen wir die Möglichkeiten zu studieren den Lebensverhältnissen an und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs", betont der Minister. Bei der Festsetzung der Altersgrenze für Berufungen auf Professuren im Beamtenverhältnis sollen bis zu drei Jahre für die Betreuung minderjähriger Kinder angerechnet werden können. Stratmann: "Dies wird insbesondere die Karriereaussichten von Frauen in den Hochschulen verbessern, die Familie und Wissenschaft als Beruf vereinbaren wollen."

Um die Mobilität der Studierenden zu fördern werden beim Hochschulzugang die für die Modellhochschule Universität Lüneburg gestalteten Regelungen auf alle Hochschulen des Landes übertragen. Universitäten können auf der Grundlage der Akkreditierung der Studiengänge durch Ordnung festlegen, dass Bachelorstudiengänge an Universitäten auch von Studienberechtigten mit Fachhochschulreife oder mit Fachhochschulreife und zusätzlichen studiengangsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten studiert werden können.

Die zentrale Stellung des Senats als satzungsgebendes Organ und bei der Ernennung neuer Präsidiumsmitglieder wird mit dem Regierungsentwurf gefestigt. Auch auf Zielvereinbarungen soll der Senat Einfluss nehmen können. Der Hochschulrat wird als zentrales Hochschulorgan weiterentwickelt. Ihm wird ein verbessertes Mitwirkungsrecht eingeräumt, insbesondere auch um der jeweiligen Hochschule zusätzliche wirtschaftliche Impulse von außen zu ermöglichen. Durch Neuregelungen zur Bestellung der Hochschulleitung wird erreicht, dass diese über die bestmögliche Legitimation verfügt. Mögliche Kompetenzkonflikte werden vermieden. Präsidiumsmitglieder sollen innerhalb ihrer begrenzten Amtszeit möglichst konsequent ihre Aufgaben wahrnehmen können, deshalb soll die Abwahlmöglichkeit entfallen. Sie sind dadurch mehr als bisher in der Lage, als notwendig erkannte, auch schmerzhafte Maßnahmen zu ergreifen und zu realisieren.

Um hochbegabte Schüler früher und stärker als bisher zu fördern, können sie ein so genanntes Frühstudium an den Hochschulen bereits während ihrer Schulzeit aufnehmen. In einem späteren Studium werden die dort erbrachten Leistungen dann angerechnet. Die Vergabe von Stipendien wird gesetzlich als eigenverantwortliche Aufgabe der Hochschulen definiert. Damit können diese künftig besonders leistungsstarke oder befähigte Studierende nach eigenen Kriterien fördern. "Neben dem Anspruch auf Studienbeitragsdarlehen schaffen wir dadurch eine weitere Möglichkeit, das Studium zu finanzieren", so Stratmann.

Zur Verbesserung der Rechtssicherheit werden die bisher lediglich in einer Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse der Medizinischen Hochschule Hannover und der Humanmedizin der Universität Göttingen im Gesetz verankert. "Auch hier schaffen wir Rechtssicherheit, um die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Humanmedizin in Forschung, Lehre und Krankenversorgung in Niedersachsen zu verbessern", so Stratmann.


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