Studentenwerke: Ausländische Studierende den deutschen gleichstellen!
- Studentenwerke fordern auf ihrer Jahresversammlung ausländer- und sozialrechtliche Verbesserungen für ausländische Studierende - Gleiche Regeln für Nebenjob wie bei deutschen Studierenden - Nationales Programm für studentische Hilfskraftstellen - Im Jahr nach dem Hochschulabschluss keine zeitliche Begrenzung der Erwerbstätigkeit
01.12.2010 Pressemeldung Deutsches StudierendenwerkDie im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten 58 Studentenwerke fordern deutliche ausländer-, arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen für die rund 260.000 ausländischen Studierenden in Deutschland. Auf ihrer Jahresversammlung am 30. November und 1. Dezember 2010 in Berlin legten mehr als 150 Studentenwerks-Delegierte einen Katalog von Forderungen vor.
"Deutschland sollte sicherstellen, dass die besten Köpfe, die es im internationalen Wettbewerb für ein Studium gewinnt, nicht an der Finanzierung ihres Studiums scheitern", heißt es in der Resolution.
"Die ausländischen Studierenden von heute sind die Fachkräfte von morgen", betont DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. "Viele Regelungen im deutschen Ausländer-, Sozial- und Arbeitsrecht machen ihnen das Leben schwer."
- Arbeitsrechtliche Gleichstellung mit deutschen Studierenden
Bisher dürfen ausländische Studierende während höchstens 90 ganzen Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr jobben. Da sich viele über das Jobben finanzieren, reicht diese Regelung nicht aus. Die Studentenwerke fordern die gleichen Regelungen wie für deutsche Studierende: Minijobs, eine mehr als geringfügige Beschäftigung bis zu 180 Tagen, keine zeitliche Begrenzung des Jobbens in den Semesterferien. - Nationales Programm für Hilfskraftstellen
Die positiven Erfahrungen mit ihren mehr als 800 Wohnheimtutoren sind für die Studentenwerke die Blaupause für ein nationales Programm für Hilfskraftstellen – gezielt für ausländische Studierende, die als "interkulturelle Multiplikatoren" die Internationalisierungsstrategien von Hochschulen und Studentenwerken unterstützten würden. - BAföG stärker öffnen, mehr Stipendien
Die meisten ausländischen Studierenden können keine Sozialleistungen beanspruchen. Das BAföG sollte für sie stärker geöffnet werden, und es sollten für sie mehr Stipendien bereitgestellt werden. - Weg mit der 90/180-Tage-Regelung im Jahr nach dem Abschluss
Ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen können sich ein Jahr lang nach ihrem Studienabschluss um einen Job bemühen. In dieser Zeit dürfen sie ebenfalls nur 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten – zu wenig, da neben der Studienfinanzierung viele Vergünstigungen für Studierende wegfallen. - Ausländerrecht an deutschen Hochschulabsolventen orientieren
Die "Angemessenheit" einer Tätigkeit für ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen richtet sich nach der Art der Tätigkeit und dem Gehalt. Für beides sollen sich die Verwaltungsvorschriften im Ausländerrecht an deutschen Absolventen orientieren, fordern die Studentenwerke. - Rechtssicherheit für ausländische Studierende mit Kind
Ausländische Studierende mit Kind bewegen sich in Deutschland sozialrechtlich auf schwierigem Terrain. Ihre Kinder haben zwar Anspruch auf Sozialgeld, aber wer als Ausländerin oder Ausländer aus einem Nicht-EU-Land Sozialleistungen bezieht, widerspricht der Auflage im Aufenthaltsgesetz, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.
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