Studiengebühren rechtlich fragwürdig
Deutschland hat bereits 1976 den UN-Vertrag über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte ratifiziert. Darin wird die Entwicklung eines unentgeltlichen Bildungssystems gefordert. Die jetzt erhobenen Studiengebühren sind – ebenso wie die für Kindergärten – ein klarer Verstoß gegen dieses Ziel.
02.02.2007 Bayern Pressemeldung GEW BayernNach einem Rechtsgutachten des ehemaligen Kanzlers der Technischen Universität München, Ludwig Kronthaler, ist die Gebührenregelung verfassungswidrig. Sie stehen im Widerspruch zur Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 verlangt hat. Rechtswidrig, so das Gutachten, ist auch die Erhebung eines pauschalierten Einheitsbeitrages von 500 Euro, weil dies dem Abgabenrecht widerspricht. Danach müsse der Verwendungszweck in der Hochschulsatzung detailliert beschrieben sein. Die GEW fordert daher die sofortige Rücknahme dieser Gebühren.
Oskar Brückner, Vorsitzender der GEW Bayern: "Länder wie Bayern, die jetzt Studiengebühren erheben, stellen sich selbst ein Armutszeugnis aus. Seminare und Hörsäle sind überfüllt, die Hochschulen seit langem systematisch unterfinanziert. Und jetzt will man diesen Bildungsnotstand dadurch auflösen, dass man einen Teil der Kosten auf die Studierenden abwälzt."
Die GEW fordert eine bedarfs- und nachfragegerechte Hochschulfinanzierung sowie einen zügigen Ausbau der Studienplätze. Ein Studium ist bereits heute für viele Familien zu teuer. Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG erreicht nur noch 18 % aller Studierenden und stagniert seit 2003. Abiturient/innen aus finanziell schlechter gestellten Familien werden von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt und drängen dann auf den angespannten Ausbildungsmarkt.
Sie verschlechtern nochmals die Chancen der Real- und Hauptschüler/innen auf eine der knappen Lehrstellen. Hinzu kommt, dass das deutsche Bildungssystem hochgradig selektiv und sozial ungerecht ist, lediglich 11 % der Kinder aus bildungsfernen, einkommensschwachen Familien beginnen ein Studium. Oskar Brückner: "Es ist skandalös, dass zum Numerus Clausus des Studienfachs nun noch stärker ein sozialer Numerus Clausus kommt."
Die Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren werden bereits jetzt sichtbar: Im Studienjahr 2006 ist die Zahl der Studienanfänger/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 % zurückgegangen. Deutschland und insbesondere das bundesdeutsche Schlusslicht Bayern brauchen aber nicht weniger, sondern deutlich mehr Akademiker/-innen. Nur noch 35 % eines Altersjahrganges nehmen hierzulande ein Studium auf, in anderen Industrieländern sind es 40 %.
Aus diesem Grund hält die GEW einen Boykott der Zahlung von Studiengebühren für politisch absolut gerechtfertigt und ein legitimes Mittel kollektiver Interessenvertretung. Oskar Brückner: "Wir begrüßen deshalb die Boykott-Aktionen der Studierenden und unterstützen Popular- und Musterklagen gegen die Einführung der Studiengebühren."
Keine Kommentare vorhanden