(hib/ROL) Seit dem 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Damit haben Menschen einen Rechtsanspruch darauf, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit gegenüber einem deutschen Referenzberuf überprüfen und anerkennen zu lassen, um in Deutschland eine qualifikationsnahe Beschäftigung aufnehmen zu können, schreibt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage [(18/3899)](http://dip.bundestag.de/btd/18/038/1803899.pdf).
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05.02.2015
Pressemeldung
Deutscher Bundestag