Bereits in diesem Schuljahr hatten Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Hamburg zum ersten Mal das uneingeschränkte Recht, in den Jahrgängen 1 und 5 zwischen dem Besuch einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule zu wählen. Grundlage hierfür ist § 12 im Hamburgischen Schulgesetz. Damit Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulen und Lehrkräfte Planungssicherheit für die unmittelbar bevorstehende Anmelderunde für das kommende Schuljahr erhalten, hat Bildungssenator Dietrich Wersich jetzt wichtige Entscheidungen für das Schuljahr 2011/12 getroffen.
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05.01.2011
Pressemeldung
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)