Bundeselternrat

Stand der Integration/Inklusion in den Bundesländern

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Dezember 2008 hat sich die Bundesrepublik auch bei der Bildung zur Inklusion verpflichtet [1]. Niemand darf vom allgemeinen Schulsystem [2] ausgeschlossen werden. Für die Schulen bedeutet das: Sie müssen die Verantwortung für den Lernerfolg jedes einzelnen Schülers übernehmen, unabhängig von seiner Lernausgangslage.

24.01.2011 Pressemeldung Bundeselternrat

In Deutschland gibt es eine unüberschaubare Vielfalt an Förderorten, jedes Bundesland hat seine eigenen Organisationsformen. Während integrative Ansätze in allen Bundesländern etabliert sind, hat erst in wenigen Ländern der Einstieg in ein inklusives Schulsystem begonnen. Manche Länder haben ihr Schulgesetz bereits geändert, während andere nur an den Begriffen feilen, ohne ihre Einstellung zum Lernen zu ändern. Ein inklusives Schulsystem lässt sich jedoch nur einführen, wenn alle Beteiligten grundsätzlich umdenken.

Alle Eltern aller Schulformen, nicht nur die von Kindern mit Behinderung, sind aufgefordert, sich mit dem Thema Inklusion auseinanderzusetzen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang [3]:

  • individualisierte Lernformen
  • angemessene Lernanreize, um jedes einzelne Kind bestmöglich zu fördern
  • Aus- und Weiterbildung aller Pädagogen für diese Art des Lernens
  • räumliche Voraussetzungen und materielle Ausstattung der Schulen
  • Unterrichtsmaterialien, die den individualisierten Unterricht unterstützen
  • Zusammenwirken von Pädagogen unterschiedlicher Profession (Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Erzieher u. a.) an den Schulen

Bei der Einführung eines inklusiven Bildungssystems ist es unabdingbar, alle Betroffenen – nicht nur Eltern, Pädagogen, Kinder und Jugendliche - mitzunehmen. Dabei ist der Wissensstand extrem unterschiedlich: Während sich die einen seit Jahren mit Integration und Inklusion befassen, haben andere noch nie davon gehört.

Die zwingend notwendige und umfassende Aufklärungsarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundeselternrats und der Bildungspolitik.


[1] siehe Art. 24 der UN-BRK: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/crpd_de.pdf

[2] Allgemeine Schulen sind allgemein bildende und berufsbildende Schulen ohne Förderschulen oder Förderzentren

[3] s. a. Deutsche Unesco Kommission: "Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik" www.inclusive-education-in-action.org/iea/dokumente/upload/6265a_inklusion_leitlinien.pdf

Ansprechpartner

Bundeselternrat

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