Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.
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30.07.2026
Pressemeldung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend