Nach der Entscheidung, Studierenden in Deutschland eine Energiepauschale zuzuweisen, ist noch nicht abzusehen, bis wann die Studentinnen und Studenten mit der Auszahlung der Bundeshilfe von 200 Euro rechnen können. Laut Gesetz sind die Länder verpflichtet, dies umzusetzen, müssen aber zunächst die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
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19.01.2023
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus