Sachsen

Abschlussgefährdete Schüler werden besser unterstützt

Das Kabinett hat heute die Weichen für die Berufseinstiegsbegleitung von Schülern ab dem kommenden Schuljahr 2012/2013 neu gestellt. Durch eine entsprechende Änderung der ESF-Förderrichtlinie des Kultusministeriums kann jetzt das Programm "Berufseinstiegsbegleitung" flächendeckend an allen Mittelschulen und Förderschulen Sachsens angeboten werden.

12.06.2012 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

"Ziel ist es, abschlussgefährdeten Schülern zu einem Schulabschluss zu verhelfen und den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung erfolgreich zu ermöglichen", so Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth. Bisher wurde eine Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen zweier Bundesprogramme nur an ausgewählten Mittel- und Förderschulen mit Bundesmitteln im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Laufzeit der beiden Programme war bisher befristet und eine letztmalige Aufnahme war am 31.12.2011 möglich. Im Rahmen dieser Bundesprogramme wurden und werden im Freistaat Sachsen ca. 500 Schüler an 78 Mittelschulen und 10 Förderschulen auf der Grundlage der Initiative "Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" gemäß § 368 Abs. 2 SGB III sowie ca. 3.500 Schüler an 65 Förderschulen gemäß § 421s SGB III durch eine Berufseinstiegsbegleitung unterstützt.

Hilfe bekommen die Schüler dabei durch Coachs, sogenannte Berufseinstiegsbegleiter, die schon ab Klasse 8 die Interessen, Fähigkeiten und Stärken des jeweiligen Schülers herausfinden und darauf abgestellte berufliche Perspektiven entwickeln. Die Coachs unterstützen die Schüler bei der Berufsorientierung und Berufswahl, der Ausbildungsplatzsuche sowie beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung bis hinein in das erste halbe Jahr des Ausbildungsverhältnisses. Dabei arbeiten die Berufseinstiegsbegleiter intensiv mit den Berufsberatern der Agentur für Arbeit, den allgemein bildenden Schulen, den örtlichen Trägern der Jugendberufshilfe, den regionalen Betrieben, Verbänden, Berufsschulen und sonstigen für die berufliche Integration von Jugendlichen maßgeblichen Einrichtungen zusammen.

Das Projekt wird zu gleichen Teilen aus sächsischen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, die zugleich Projektträger ist, finanziert. Die Mittel für dieses Programm belaufen sich auf insgesamt 10,4 Millionen Euro.

Hintergrund ESF:

Die genannten Vorhaben sind Teil eines langjährigen Förderprogramms im Bildungsbereich: Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Kultusministerium insbesondere Projekte zur Verbesserung des Schulerfolgs sowie zur Berufs- und Studienorientierung. Hierzu zählen z. B. Schülercamps, das "Produktive Lernen", oder Ferienakademien. Ziel der ergänzenden Maßnahmen ist es, Sachsens Schüler durch die Verbesserung berufsbezogener Schlüsselkompetenzen optimal auf das spätere Berufsleben vorzubereiten und zu einem ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Bildungsabschluss zu führen. Besonders die Zahl der Schüler ohne Schulabschluss soll maßgeblich verringert werden.

Für die Projektförderung von Maßnahmen nach der ESF-Richtlinie des Kultusministerium stehen im Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt rund 143 Millionen Euro zur Verfü-gung: 116,3 Millionen Euro davon kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union, mit weiteren 26,7 Millionen Euro beteiligt sich der Freistaat aus dem Landeshaushalt. Bislang wurden aus diesem Budget über 1.000 Projekte mit insgesamt 133.000 Teilnehmern mit 82,76 Millionen Euro unterstützt.


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