Beschluss des VGH Mannheim zu Französisch an der Rheinschiene wird umgesetzt
"Wir nehmen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zur Kenntnis und informieren die Schulen umgehend über das weitere Vorgehen", sagte Kultusminister Helmut Rau MdL anlässlich der Entscheidung, die Rechtsverordnung "Stundentafelverordnung Gymnasium" auf Antrag eines Karlsruher Schülers und dessen Mutter auszusetzen.
24.07.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergPer Infodienst Schulleitung werden die betroffenen Gymnasien heute informiert und gebeten folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Aufhebung der Rechtsverordnung hat zur Folge, dass die Gesamtlehrerkonferenz neu darüber entscheiden muss, ob die bestehende Fremdsprachenfolge bestätigt oder aber geändert wird. Dieser Entscheidung muss die Schulkonferenz, bestehend aus je drei Eltern- und Schülervertretern, sowie 6 Lehrern und der Schulleitung, zustimmen. Der Elternbeirat muss dazu gehört werden. Die Schulen werden gebeten, den Eltern bis einschließlich der zweiten Schulwoche eine Umwahl zu ermöglichen, wenn sie dies wünschen.
Die Aussetzung der Regelungen hat zwar rechtlich zur Folge, dass alle Gymnasien nochmals in ihren Gremien über die Sprachenfolgen entscheiden müssten. Praktische Folgen ergeben sich aber nur für die Gymnasien an der Rheinschiene. Deshalb fordert das Kultusministerium auch nur die betroffenen Gymnasien entlang der Rheinschiene auf, die Schulgremien erneut entscheiden zu lassen.
Weiterführende Links
- Meldung des VGH Mannheim
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