Eine Vereinheitlichung der Strukturen im Bildungswesen ist überfällig - Forderungen für den Primarbereich
Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD), der Bundeselternrat (BER) und der Grundschulverband mahnen die unterschiedlichen Bedingungen und Vorgehensweisen der Bundesländer in den Grundschulen an und fordern, die Nachteile des Bildungsföderalismus abzubauen. Auf Bundesebene müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die folgenden Forderungen bundesweit umzusetzen:
21.11.2012 Pressemeldung Bundeselternrat- Alle Institutionen und Leistungen eines Bundeslandes, die mit Bildung zu tun haben, müssen im Bildungsministerium zusammengefasst werden (Kindergärten, Schulen, Schulsozialarbeit. Horte, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz etc.). Die gleiche Forderung gilt für die Kommunen.
- Es muss ein verbindliches einheitliches diagnostisches Verfahren zur Sprachstandsfeststellung installiert werden. Dieses sollte zum gleichen Zeitpunkt - 15 Monate vor Einschulung - für ALLE Kinder durchgeführt werden.
- Als verbindliche Konsequenz aus den Ergebnissen der Sprachstandsfeststellung erfolgen bei Bedarf verbindliche Fördermaßnahmen, kostenfrei und familienfreundlich.
- Der Beginn der Schulpflicht wird länderübergreifend einheitlich geregelt. Jedes Kind wird mit Beginn der Schulpflicht eingeschult. Die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen für zusätzliche Fördermaßnahmen müssen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden.
- Alle Grundschulen müssen mindestens als verlässliche Halbtagsschulen in der Zeit von 7.30 bis 14.00 Uhr Unterricht und Betreuung für alle Kinder gewährleisten, damit Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen und ihren Alltag planen können. Eine bedarfsorientierte Ausweitung zu Ganztagsschulen ist anzustreben, um den Schülerinnen und Schülern eine Rhythmisierung von Arbeits- und Entspannungsphasen zu ermöglichen.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben unabhängig vom Bundesland denselben Anspruch auf das gleiche Volumen an Unterrichtszeit bezogen auf die vier Grundschuljahre.
- Unter den momentan in den meisten Bundesländern herrschenden Bedingungen sind Klassenstärken von 26 bis 30 Schülern pro Klasse inakzeptabel. Um diese Bedingungen zu verändern, müssen die Schüler-Lehrerrelation und die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass neue Unterrichtsformen des individualisierten Lernens umgesetzt werden können und ein Arbeiten in Kleingruppen möglich ist. Die Personalzuweisung muss weiteres pädagogisches Personal in erforderlichem Maße beinhalten, um allen Schülerinnen und Schülern die Förderung zukommen zu lassen, die sie benötigen.
- Alle Schulen haben eine flexible Eingangsphase mindestens in den Klassenstufen 1 und 2, die in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gestaltet wird, um auf das unterschiedliche Lerntempo der Schülerinnen und Schülern einzugehen.
- Ein zwangsweises Wiederholen einer Jahrgangsstufe(Sitzenbleiben) darf es in der Grundschule nicht geben.
- Zeugnisse werden in der Form von kompetenzorientierten Rückmeldeformaten zur Leistungsrückmeldung erteilt, die ausgehend von klaren Kriterien anhand der KMK-Standards überall verbindlich sind. Dadurch entfallen zukünftig Noten.
- Es gibt keine Halbjahreszeugnisse. Stattdessen erfolgt ein verbindliches Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch, dessen Ergebnis in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten wird.
- Die Zeugnisse am Ende eines Schuljahres wE7.rden während eines Eltern-Lehrer-Kind-Gespräches übergeben und erläutert. Auch hier wird das Ergebnis des Gesprächs in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten.
- Der Übertritt in die weiterführende Schule soll aufgrund der Entscheidung der Eltern erfolgen. Diese entscheiden nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch auf der Grundlage überall gleicher, verbindlicher Kompetenzbeschreibungen durch die abgebende Schule.
- Lehrkräfte aller Schulformen erhalten eine einheitliche mindestens achtsemestrige akademische Ausbildung mit hohem Praxisanteil zu Beginn des Studiums.
- Lehrkräfte aller Schulformen erhalten die gleiche Eingangsbesoldung und haben die gleiche Jahresarbeitszeit. Das gleiche gilt für Schulleitungen.
- Gute Schule braucht gute Schulleitungen. Schulleitung braucht ausreichend Leitungszeit für Schulentwicklung (Personal, Organisation, Qualität). Die Berechnung der Leitungszeit muss bundeseinheitlich und schulformunabhängig geregelt sein.
- Alle Kinder haben einen Anspruch darauf, die allgemeine Schule zu besuchen und dort ihren Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert zu werden, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben.
Ihre Ansprechpartner:
Grundschulverband e.V.
Maresi Lassek (Vorsitzende Bremen)
Bundesgeschäftsstelle
Niddastraße 52
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 0421/36115282
Allgemeiner Schulleitungsverband
Deutschlands e.V.
Gudrun Wolters-Vogeler
Osnabrücker Straße 7
10589 Berlin
Mobil: 0176/42850118
<g. wolters@schulleitungsverbaende.de>
Bundeselternrat
Ursula Walther
Bernauer Straße 100
16515 0ranienburg
Mobil: 0162/7575588
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