Elternbeiträge

Elternbeiträge können steigen ! Die Vereinfachung des Steuerrechts könnte sich als Steuerfalle für Eltern herausstellen!

06.01.2011 Artikel

Die vorgesehene Vereinfachung des Steuerrechts kann dazu führen, dass Eltern bald höhere Elternbeiträge zahlen!

Mit der vorgesehenen Vereinfachung des Steuerrechts sollen zukünftig die derzeit bestehenden unterschiedlichen Handhabungsmöglichkeiten, nämlich die Aufwendungen für die Kinderbetreuung entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend zu machen, abgeschafft und einheitlich nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Damit wird die Unterscheidung, ob die Kinderbetreuungskosten durch die Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst entstehen, aufgegeben.

Anmerkungen:

Diese Unterscheidung war inhaltlich durch fragwürdig und auch bei der Umsetzung problematisch. Die vorgesehene Vereinfachung, die alleine dazu führt, dass eine Seite des Erklärungsvordrucks entfallen soll, nicht mehr begründet werden muss, wieso die Betreuung in Anspruch genommen wird, und nur einzelne Personengruppen von einem höheren Steuervorteil profitieren sollen, wird zwar durchaus begrüßt. Sie soll zu Steuermindereinnahmen von etwa 60 Mio. Euro führen.

Aber: Die vorgesehene Regelung hat einen Pferdefuß: In den Fällen, in denen Beiträge für den Besuch eines Kindergartens oder einer Schule nach der "Summe der positiven Einkünfte" berechnet wird, konnten bisher die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten von den positiven Einkünften abgezogen werden. Die vorgesehene Neuregelung würde bedeuten, dass dies jedoch zukünftig nicht mehr der Fall ist und damit Eltern, ohne dass sich ihre Einkünfte tatsächlich erhöht haben, nach den Gebührentabellen einen höheren Elternbeitrag zu leisten haben. Damit könnten nicht unerhebliche Mehrkosten entstehen, obwohl eher eine Absenkung der Elternbeiträge angestrebt wird/werden sollte.

Nach Informationen der süddeutschen.de wird nach einer Lösung des "Problems" gesucht. Diese sollte dazu beitragen, dass die Hürden zum Besuch einer Tageseinrichtung nicht noch größer werden und Eltern evtl. aus finanziellen Erwägungen heraus nicht auf ein bedarfsgerechtes Angebot für ihr Kind verzichten.


Weiterführende Links

  • Süddeutsche 1.1.2011 - Steuerfalle für Eltern

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