Arbeitszeit

Neue Entwicklung bei der Anerkennung der Vorgriffsstunde bei Feiertagen

Mit einer kurzen Mitteilung am 17.09.2025 hat das Landesschulamt Sachsen-Anhalt die Geltendmachung eines Klägers zur Anerkennung einer Vorgriffsstunde an mehreren Feiertagen in der Vergangenheit anerkannt. Damit ist der Prozess vor dem Arbeitsgericht in Magdeburg in der kommenden Woche gegenstandslos geworden.

19.09.2025 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-Anhalt
  • © www.pexels.com Bei der sogenannten Vorgriffsstunde handelt es sich um eine zusätzliche Arbeitsstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt. Diese war Anfang September für unzulässig erklärt worden.

Der GEW-Rechtsschutz bewertet die Vorgehensweise mit Genugtuung. „Das Land ignoriert aber damit, dass das Arbeitsgericht mit einem Urteil auch das Erfassen der Vorgriffsstunde an Feiertagen für rechtmäßig erklärt hat,“ äußert Volker Thiele als GEW-Vertreter im Team Rechtsschutz zu der Vorgehensweise des Landesschulamtes. Schon in der Güteverhandlung hatte der Richter keinen Zweifel daran gelassen, dass die mit der Einführung der Vorgriffsstunde geänderte Arbeitszeitverordnung auf Landesebene das höherrangige Bundesgesetz zur Entgeltfortzahlung, das sowohl für Krankheit als auch für Feiertage gilt, nicht außer Kraft setzen kann. Allerdings ist das Ministerium für Bildung nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes lediglich auf die Anerkennung der Vorgriffsstunde bei Krankheit eingegangen.

„Mit dieser Entscheidung, vor einem Urteil die Ansprüche des Klägers anzuerkennen, wird es sicher aber dennoch zu vielen Geltendmachungen und Widersprüchen von Lehrkräften kommen, die dann wiederum den gerichtlichen Weg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gehen müssen. Der vom Minister angedeutete Weg des Dialogs mit den Lehrkräften wird hier leider wieder verlassen. Zumal es in der Vergangenheit bereits vom Arbeitsgericht Halle ein Urteil zur Anerkennung der Vorgriffsstunde an Feiertagen gab, was aber auch damals schon als Einzelfallentscheidung abgetan wurde“, sagt Volker Thiele abschließend.

Ansprechpartner

GEW Sachsen-Anhalt

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