Gesetzesentwurf

GEW Bayern zur Novellierung des Hochschulinnovationsgesetzes in Bayern

Heute beschäftigte sich der Bayerische Landtag in einer Ersten Lesung mit einer umfangreichen Novellierung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Obwohl die Bayerische Staatsregierung im Vergleich zu einem ersten Referent:innenentwurf einige Änderungen vornahm, bleibt die Stoßrichtung der Neufassung die gleiche.

20.10.2026 Bayern Pressemeldung GEW Bayern
  • Mit einer Lupe wird ein Studienabschluss-Hut genauer betrachtet, zu dem man verschiedene Stufen erklimmen muss. © Adobe Stock Die Bayerische Staatsregierung hat im Vergleich zu einem ersten Referent:innenentwurf aus dem Juni diesen Jahres durchaus an einigen Punkten, Änderungen vorgenommen, die die GEW in ihrer damaligen Stellungnahme kritisiert hatte.

Obwohl die Bayerische Staatsregierung im Vergleich zu einem ersten Referent:innenentwurf aus dem Juni diesen Jahres durchaus an einigen Punkten, die die GEW in ihrer damaligen Stellungnahme kritisiert hatte, Änderungen vornahm – etwa bei der Beibehaltung des Vertretungsversammlung der Studierendenwerke oder der Zurücknahme der Einbindung des Ministeriums bei der Präsident*innenwahl –, bleibt die Stoßrichtung dieser Neufassung des BayHIG doch die gleiche.

Mit ihr werden zahlreiche autoritäre Instrumentarien in das Hochschulgesetz mitaufgenommen. Eduard Meusel, Sprecher der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bayern, sieht dies problematisch:

„Auch wenn sich die Staatsregierung dieses Mal einzelne Kritikpunkte tatsächlich zu Herzen genommen hat, erweitert dieser Gesetzentwurf das bestehende BayHIG nochmals um weitere autoritäre Aspekte. So können Hochschulen – oder letztlich die Präsidentinnen und Präsidenten, denen nach der aktuellen Fassung des BayHIG schon die alleinige Berufungskompetenz zufällt – in Zukunft fast nach Belieben Professorinnen und Professoren berufen – ganz ohne jegliche Erfordernisse, ohne Ausschreibung und weitestgehend sogar ohne die Einbindung der demokratischen Hochschulgremien. Der Entwurf geht sogar soweit, dass er fortan den Hochschulleitungen erlaubt ‚störende‘ und unliebsame Personen vom Studium auszuschließen. Widerspruch und Kontroversen können so von ganz oben einfach per Handstreich unterbunden werden. Gerade Hochschulen leben aber vom Widerstreit. In Zeiten, in denen die Demokratie ohnehin allerorts in Bedrängnis gerät, sendet das ein fatales Zeichen.“

Die Novelle des BayHIG sieht unter anderem vor, dass künftig sogenannte Direktberufungen, das heißt Berufungen, die ohne Ausschreibung und ohne einen Vergleich verschiedener Bewerber*innen vollzogen werden, zum Normalfall werden sollen. Auch neue Immatrikulationshindernisse werden eingezogen. So soll es künftig Personen, die vormals straffällig geworden sind, nicht mehr möglich sein, ein Studium in Bayern aufzunehmen. Nach Ansicht der GEW Bayern widerspricht dies jedoch dem grundgesetzlich verankerten Prinzip der Resozialisierung im Strafvollzug. Schließlich lehnt die GEW Bayern auch ein so undifferenziertes und weitgreifendes Ordnungsrecht ab, wie jenes, das nun installiert werden soll – obgleich das Ansinnen, vulnerable Gruppen, insbesondere jüdische Studierende und Mitarbeitende, an Hochschulen besser zu schützen, sehr wohl berechtigt ist. Fortan kann allerdings allein der „Versuch der Störung des Studienbetriebs“ schon zur Exmatrikulation führen. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Hochschulleitung. Das gehe deutlich zu weit und gefährde den beruflichen Werdegang der Studierenden, wie der Sprecher der GEW-Studierenden in Bayern, Christian Stiegler, findet:

„Das angedachte Ordnungsrecht geht deutlich zu weit und ist viel zu pauschal formuliert. Darüber hinaus ist auch das genaue Prozedere bei dessen Anwendung nicht klar geregelt. So können letztlich die Hochschulleitungen im schlimmsten Fall fast nach Willkür entscheiden, wen sie als störend empfinden und daher vom Studium ausschließen wollen. Vor diesem Hintergrund droht womöglich eine Art „Berufsverbote 2.0“. Sollte eine Straftat vorliegen, ist es Sache einer unabhängigen Justiz, nicht aber einzelner Personen aus der Hochschulleitung über Schuld und Strafe zu entscheiden.“

Nach Ansicht der GEW Bayern erfolgen diese autoritären Eingriffe ohne Not und sind gerade in Zeiten, in denen in anderen Bundesländern bereits anti-demokratische Kräfte an die Macht streben, brandgefährlich. Daher fordert sie die Staatsregierung auf, nochmals in einen offenen Dialog zu gehen und einzelne Regelungen ernsthaft zu überdenken – auch wenn diese zunächst für die Hochschulen als förderlich erscheinen.

Stellungnahme der GEW Bayern zum Referent*innen-Entwurf.

Ansprechpartner

GEW Bayern

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