GEW kritisiert vorgezogenes Einstellungsverfahren an Gymnasien in NRW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält das Vorhaben des Schulministeriums, in der nächsten Woche Lehrerstellen an den Gymnasien über ein vorgezogenes Einstellungsverfahren zum neuen Schulhalbjahr zu besetzen, für rechtswidrig. Ministerium und Bezirksregierungen wollen Stellen an Schulen, die traditionell schwerer zu versorgen sind, besetzen und dafür eine Rangliste der Bewerber bilden lediglich auf der Basis der Note der Ersten Staatsprüfung und nicht wie üblich beider Staatsprüfungen.

30.10.2009 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

Die Bewerberinnen und Bewerber für die vakanten Gymnasialstellen befinden sich derzeit noch in der Ausbildung und haben ihre zweite Staatsprüfung noch nicht absolviert. Das Einstellungsangebot soll unter dem Vorbehalt vergeben werden, dass die Zweite Staatsprüfung zum Einstellungstermin bestanden worden ist. Die Note spielt dann keine Rolle mehr.

"Das Verfahren ist rechtswidrig, es verstößt gegen den Leistungsgrundsatz des Grundgesetzes bei der Einstellung in den öffentlichen Schuldienst", erklärte GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber. "Die politisch intendierte Bevorzugung der Gymnasien bei der Lehrerversorgung bedeutet, dass der Arbeitgeber NRW seine Schulformen nicht gleich behandelt. Die an den Gymnasien vorab eingestellten Referendare stehen dann für die Schulformen Gesamtschule und Berufskolleg nicht mehr zur Verfügung."

Meyer-Lauber sieht in diesem Verfahren auch einen Verstoß gegen die Eigenverantwortlichkeit der Schulen, weil durch dieses Besetzungsmanöver die Rechte der Schulen eingeschränkt würden. Wörtlich sagte er: "Dem Lehrermangel in NRW kann das Schulministerium mit solchen Schachzügen nicht beikommen. Jährlich werden in NRW mindestens 2.000 Lehrkräfte zu wenig ausgebildet."


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