Neutralitätsgebot

GRÜNE fragen nach Bundeswehrveranstaltungen an niedersächsischen Schulen

Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter fordert mit einer parlamentarischen Initiative Auskunft über Veranstaltungen der Bundeswehr in niedersächsischen Schulen. Die Grünen-Politikerin fragt danach, in welchem Umfang und auf Grundlage welcher Kooperationsvereinbarung Bundeswehr-Informationsveranstaltungen in und mit Schulen stattfinden und wie dabei das Neutralitätsgebot gewährleistet wird.

14.04.2010 Pressemeldung Bündnis 90/Die Grünen

Anlass für Korters Anfrage sind Berichte aus anderen Bundesländern, wonach bei derartigen Veranstaltungen Schülerinnen und Schüler sogar mit Waffen oder Waffensimulatoren hantiert hätten. "Wie ein Beispiel aus Todendorf in Schleswig-Holstein zeigt, soll dabei offenbar auch mit Simulationen für den Kriegsdienst begeistert werden", sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch (heute) in Hannover. Dieses Vorgehen habe mit ausgewogener Information wenig zu tun. Korter möchte in Erfahrung bringen, "in welcher Weise und in welchem Ausmaß die Bundeswehr in den Schulen für sich als Arbeitgeber wirbt."

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Korter (GRÜNE),

Veranstaltungen der Bundeswehr in der und für die Schule

Seit 1958 werden in den Schulen Jugendoffiziere eingesetzt, um aus Sicht der Bundeswehr über Fragen der Außen- und Militärpolitik zu informieren. Auf das Angebot der Jugendoffiziere wird auch auf der Internetseite NiBiS der Niedersächsischen Landesregierung hingewiesen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verteidigung heißt es zu den Aufgaben der Jugendoffiziere: "Als Referenten für Sicherheitspolitik sind Jugendoffiziere ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr. (…) Über das Land verteilt gibt es 94 Jugendoffiziere, die allesamt über mehrjährige Erfahrung als militärische Vorgesetzte verfügen. Vielfach können sie auch auf eigene Erlebnisse in Auslandseinsätzen in Afghanistan, dem Kosovo oder vor der Küste Libanons zurückblicken. Im Einvernehmen mit den Kultusministerien und streng am Beutelsbacher Konsens orientiert, versuchen die Jugendoffiziere zu helfen, das Verständnis für das komplexe Gebiet der Sicherheitspolitik zu fördern."

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Vereinbarungen zwischen der niedersächsischen Landesregierung und der Bundeswehr gibt es zum Einsatz von Jugendoffizieren und von anderen Werbeveranstaltungen der Bundeswehr in bzw. für Schulen?
  2. Gibt es vergleichbare Vereinbarungen zur Durchführung von Veranstaltungen in der Schule zu Themen der Außen- und Militärpolitik auch mit anderen Institutionen und Vereinbarungen? Wenn ja, mit welchen?
  3. Aus welchen Gründen wird in der NiBiS-Dantenbank auf die Jugendoffiziere der Bundeswehr und nicht auch auf andere Anbieter von Veranstaltungen zu Themen der Außen- und Militärpolitk hingewiesen?
  4. Aus welchen Gründen können Vertreter der Bundeswehr eine besondere Rolle bei der Darstellung von Themen der Außen- und Militärpolitik in der Schule spielen und nicht Vertreterinnen und Vertreter von neutraleren Institutionen, wie es zum Beispiel die aufgelöste Landeszentrale für politische Bildung gewesen ist?
  5. Wie wird sichergestellt, dass bei Veranstaltungen der Bundeswehr in der und für die Schulen die Grundprinzipien des sog. Beutelsbacher Konsenses, das Überwältigungs- bzw. Indokrinationsverbot, das Gebot der Kontroversität und das Prinzip der Schülerorientierung eingehalten werden?
  6. Wie wird insbesondere sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bei Besuchen von Jugendoffizieren die Möglichkeit haben, sich mit Hilfe anderer Quellen eine eigene Meinung zu bilden?
  7. Ist es in Niedersachsen zugelassen, dass Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen der Bundeswehr für Schulen selbst mit Waffen oder Waffensimulatoren hantieren? Wenn ja, mit welcher pädagogischen Begründung?

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