Sommerferienbezahlung

Hessen kündigt geänderte Regelung für befristet Beschäftigten an

Das Hessische Kultusministerium hat angekündigt, die Regelung zur Sommerarbeitslosigkeit von befristet Beschäftigten zu ändern. Damit reicht eine Einstellung bis spätestens zum Schulhalbjahr 2025 am 1. Februar nun aus, damit befristet Beschäftigte auch in den Sommerferien bezahlt werden.

28.01.2025 Hessen Pressemeldung GEW Hessen
  • Verschiedene Euro-Geldscheine liegen verstreut übereinander. © www.pixabay.com

Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, erklärte dazu: „Die angekündigte Änderung ist notwendig und daher richtig. Sie kompensiert aber lediglich eine Verschlechterung, die sich ansonsten aufgrund des in diesem Jahr zwei Wochen früheren Endes der Sommerferien 2025 ergeben würde. Das Grundproblem bleibt, nämlich die rapide wachsende Anzahl von befristet Beschäftigten im Schuldienst. 2023 waren es 9760, rund 68 Prozent mehr als noch 2020. Hessen muss deutlich mehr für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften tun, als bisher.“

Der bisherige Erlass zur Sommerferienbezahlung setzte voraus, dass die Kolleg:innen mindestens 30 Wochen beschäftigt sein mussten. Dieses Jahr beginnen die Sommerferien jedoch sehr früh. Die zum neuen Halbjahr eingestellten Kolleg:innen hätten dann keinen Anspruch auf bezahlte Sommerferien.

Ansprechpartner

GEW Hessen

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