Kabinett beschließt Schulgesetz-Entwurf

Das Kabinett hat heute den Entwurf zur Schulgesetz-Novelle einstimmig beschlossen und leitet ihn nun zur ersten Lesung dem Landtag zu.

09.09.2008 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Im Vorfeld zur Kabinettsentscheidung wurde 55 Verbänden und Institutionen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. 35 Gremien haben diese Möglichkeit genutzt.

Die Einführung der Selbstständigen Schule zum Schuljahr 2009/10 stieß bei den Beteiligten auf breite Zustimmung. Als besonders gut und wichtig wird die individuelle Förderung eines jeden Schülers und die Erhöhung der Qualität des Unterrichtes bewertet. Dies erfordert eine stärkere Verantwortung der Schule für die Entwicklung jedes Kindes. Die Arbeit mit individuellen Förderplänen wird durch das Schulgesetz festgeschrieben und durch die Mehrzahl der Angehörten begrüßt.

Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit an den Schulen ist der Abbau bürokratischer Hemmnisse. Die Entscheidungsbefugnisse vor Ort werden wesentlich erhöht. So kann künftig schneller und zielgerichteter im Interesse der Schüler gearbeitet werden. Das betrifft insbesondere die Organisation des Vertretungsunterrichtes, die Gestaltung der Stundentafel, die Klassenbildung.

Die Schulgesetznovelle ermöglicht die freie Schulwahl für die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Schulgesetz werden künftig stärker als bisher die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten verankert und die Verantwortung der Schule für das Kindeswohl hervorgehoben.

Mit dem neuen Schulgesetz soll die finanzielle Unterstützung der Privatschulen im Vergleich mit den staatlichen Schulen neu geregelt werden. Die Finanzhilfe für die jeweilige Privatschule soll dann den durchschnittlichen Kosten für die staatlichen Schulen entsprechen. Bisher ist die Finanzhilfe, abhängig von der Größe der Schulen und Klassen, großen Schwankungen unterworfen. Insbesondere kleine Schulen mit kleinen Klassen erhalten eine Förderung, die zum Teil erheblich über der, die pro Schüler an staatlichen Schulen gewährt wird, liegt. Dies bedeutet nicht nur eine Ungleichbehandlung zwischen kleinen und großen Privatschulen sondern auch zwischen privaten und staatlichen Schulen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung trägt die Landesregierung zur Gleichbehandlung aller Schüler bei. Nur so kann eine gerechte Grundlage für ein Neben- und Miteinander von privaten und staatlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden.

Bildungsminister Henry Tesch sieht sich durch den heutigen Beschluss des Kabinetts in seiner Arbeit bestätigt: "Ich danke allen für die fundierten und wichtigen Beiträge. Damit haben wir den Weg freigemacht für die Einführung der Selbstständigen Schule zum Schuljahr 2009/2010. Nun steht einer Behandlung des Schulgesetzes im Landtag in diesem Jahr nichts mehr im Wege."

Vergleich der Ausgaben je Schüler an öffentlichen bzw. privaten Schulen nach Schularten
Im Rahmen der Erarbeitung der Schulgesetznovelle sind durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die in der Tabelle aufgeführten Personalausgaben des Landes je Schüler ermittelt worden.



Zeitablauf Schulgesetz-Novelle

  • Referentenentwurf 15. Mai 2008
  • Ressortabstimmung 15. Mai – 6. Juni 2008
  • Landespressekonferenz 3. Juni 2008
    1. Durchgang im Kabinett 8. Juli 2008
  • Verbandsanhörung 9. Juli – 20. August 2008
  • 2. Durchgang im Kabinett 9. September 2008
  • Landtag (1. Lesung) 24./25. September 2008
  • Landtag (2. Lesung) 17./18. Dezember 2008

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