GEW NRW

Land muss Kosten für notwendige Schulbücher tragen

Bei der Beschaffung von notwendigen Schulbüchern haben Lehrkräfte gegenüber ihrem Arbeitgeber vollen Erstattungsanspruch. Das Land ist zur Kostenübernahme verpflichtet. Die GEW begrüßt die höchstrichterliche Entscheidung vom heutigen Tage, die auch für NRW Konsequenzen hat.

12.03.2013 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

Das Bundesarbeitsgericht gab einem angestellten Lehrer aus Niedersachsen Recht, der seinen Arbeitgeber erfolglos aufgefordert hatte, ihm ein für den Unterricht erforderliches Schulbuch zu überlassen.

"Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit für die Lehrkräfte. Das Land als Arbeitgeber und nicht die Gemeinde als Schulträgerin muss die Kosten erstatten", sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer heute nach Kenntnis des BAG-Urteils (Aktenzeichen: 9 AZR 455/11).

Auch in NRW gab es bereits eine vergleichbare höchstrichterliche Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem rechtskräftigen Urteil bereits 2006 entschieden, dass eine Lehrkraft nicht verpflichtet werden dürfe, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.

Info: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 455/11 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 -


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