Landesregierung stellt Weichen für ein zukunftsfähiges Bildungssystem
Die Landesregierung hat in der heutigen Plenarsitzung den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur in den Landtag eingebracht. "Wir stellen mit diesem Gesetz die Weichen für ein zukunftsfähiges Bildungssystem, das Chancengleichheit fördert, individuelle Förderung verbessert, längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und Kindern und Jugendlichen hilft, über Wissen und soziale Kompetenzen ihren eigenen Weg zu beruflichem und persönlichem Glück zu finden", sagte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, im Landtag.
28.08.2008 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-PfalzKernstück des Gesetzentwurfs sei die Einführung der Realschule plus, die die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule zusammenführe. Die neuen Realschulen plus erhielten eine verpflichtende gemeinsame Orientierungsstufe für alle Schülerinnen und Schüler, in der die maximale Klassengröße bei 25 Schülerinnen und Schülern liege. Nach der Orientierungsstufe unterschieden sich die Schulformen der Integrativen Realschule und der Schulform der Kooperativen Realschule. In der Integrativen Realschule werde der integrative oder teilintegrative Unterricht nach der Orientierungsstufe fortgesetzt. In der Kooperativen Realschule erfolge der Unterricht ab der Klassenstufe 7 in abschlussbezogenen Klassen. Bei entsprechenden Voraussetzungen könne der Realschule plus eine Fachoberschule angegliedert werden, so dass an diesem Standort die Fachhochschulreife erworben werden könne, erläuterte Ahnen.
Ebenso könne an ausgewählten Standorten das Projekt "Keiner ohne Abschluss" eingerichtet werden, mit dessen Hilfe das Land die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss weiter senken wolle.
Die Ministerin wies darauf hin, dass die Realschule plus im Gegensatz zu den bestehenden Hauptschulen über keine festgelegten Schulbezirke verfügen werde. "Dies ist eine logische Konsequenz unserer politischen Überzeugung, dass Eltern verantwortungsbewusst entscheiden, natürlich nach Beratung durch Lehrkräfte und Schulleitungen, welche Schullaufbahn sie am förderlichsten für ihre Kinder nach der Grundschule halten", sagte Ahnen.
Dieses Wahlrecht für Eltern sei dem Land und den Schulträgern und ihren Verbänden ein wichtiger Bestandteil einer von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit akzeptierten regionalen Schulstruktur. Zum Gelingen der Schulstrukturreform vor Ort wolle das Land auch durch die strikte Beachtung des Prinzips der Konnexität beitragen. Da im Rahmen der Einführung der Realschule plus bei den Trägern der Schülerbeförderung Einnahmeverluste entstünden, weil für die Schülerinnen und Schüler dieser neuen Schulart keine Eigenbeteiligung mehr vorgesehen werde, würden die Zuweisungen des Landes dafür schrittweise angehoben – um bis zu 10,1 Millionen Euro pro Jahr im Endausbau im Jahr 2014.
Die Ministerin ließ nicht unerwähnt, dass die ursprüngliche Absicht, die Schulträgerschaft der Realschulen plus grundsätzlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten anzusiedeln, innerhalb der kommunalen Familie sehr kontrovers diskutiert worden sei. Weil die Landesregierung befürchtet habe, dass die ihr am Herzen liegende inhaltliche Weiterentwicklung des Schulsystems von dieser Diskussion belastet werde, habe sie – und nicht etwa wegen möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken – entschieden, auch Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und große kreisangehörige Städte als mögliche Träger für die Realschulen plus ohne Oberstufe zuzulassen.
Der Zeitplan sehe vor, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 Hauptschulen und Realschulen landesweit in Realschulen plus weiterentwickelt werden könnten. Daneben bestehe für diese Schularten auch die Option, eine Weiterentwicklung zur Integrierten Gesamtschule zu beantragen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben seien. Ab dem Schuljahr 2013/2014 gebe es neben Förderschulen und berufsbildenden Schulen als weiterführende Schularten nur noch Gymnasien, Realschule plus und Integrierte Gesamtschulen. Die Errichtungsbedingungen für Integrierte Gesamtschulen würden überdies erleichtert.
Nach Ahnens Angaben gehen mit der Änderung der Schulstruktur gesetzliche Anpassungserfordernisse einher, die außerhalb des Schulgesetzes zu regeln seien. Hierzu gehöre das Privatschulgesetz, das Landespersonalvertretungsgesetz, das Landesbesoldungsgesetz sowie das Schulstruktureinführungsgesetz, das die Umsetzung der Schulstrukturreform sichere.
"Die Landesregierung unternimmt die notwendigen konzeptionellen und finanziellen Anstrengungen, damit die Schulstrukturreform ein Erfolg wird – für die beteiligten Schulen, für die Schülerinnen und Schüler und für unsere Gesellschaft und Wirtschaft", bilanzierte Ahnen.
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