Lernen für den ganzen Tag
Ganztagsschulen erfreuen sich bei Schülern und Lehrern einer großen Beliebtheit. Nach einer Forsa-Umfrage werden sie auch von 80 Prozent der Eltern befürwortet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 203 Ganztagsschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Im Schuljahr 1998/99 waren es erst 34. Damit sind nunmehr rund ein Drittel aller Schulen im Land Ganztagsschulen.
09.01.2007 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern"Das Programm zur Förderung von Ganztagsschulen steht für mehr Chancengleichheit und für neue Bildungsansätze," so Bildungsminister Henry Tesch bei der Vorstellung einer Zwischenbilanz über die Entwicklung der Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bundesregierung fördert den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen seit 2003 mit dem speziellen Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung". Für Mecklenburg-Vorpommern (M-V) stehen dafür insgesamt 93.754.288,00 Euro zur Verfügung.
Die Resonanz auf dieses Investitionsprogramm des Bundes ist in M-V sehr groß. Es wurden bisher 141 Zuwendungsbescheide ausgereicht und 9 Projekte an den Landesschulen in Neukloster und Neubrandenburg gefördert. Damit sind rund 71 Millionen Euro der IZBB-Fördermittel für 110 Schulen ausgereicht worden. Das entspricht einem prozentualen Anteil von rund 76 Prozent. Ca. 70 Anträge für den Ausbau von Ganztagsschulangeboten befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung.
Die Inanspruchnahme der Mittel war zunächst zögerlich angelaufen. Grund dafür waren u. a. die Klärung der Bestandsfähigkeit der Schulen entsprechend der Schulentwicklungsplanung und die teilweise langwierigen Vorbereitungen für die Bauvorhaben. So sind von den bereits bewilligten 71 Millionen Euro Fördermitteln bislang erst 30 Millionen Euro abgeflossen.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen, wurde die Laufzeit für das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung", das ursprünglich bis 2007 vorgesehen war, bis zum Jahr 2009 kostenneutral verlängert. Das heißt, dass der Zeitraum für die Ausreichung der Mittel um zwei Jahre verlängert wird, ohne dass sich aber die Gesamtfördersumme ändert.
Diese setzt sich für die einzelnen Landkreise entsprechend der Schülerverteilung der Grundschulen und der Sekundarstufe I in M-V im Schuljahr 2000/01 wie folgt zusammen:
| Landkreise/Kreisfreie Stadt | Zur Verfügung stehende Mittel insgesamt in EUR |
|---|---|
| Hansestadt Greifswald | 2.280.727,00 |
| Stadt Neubrandenburg | 3.115.744,00 |
| Hansestadt Rostock | 7.581.107,00 |
| Landeshauptstadt Schwerin | 4.070.957,00 |
| Hansestadt Stralsund | 2.245.237,00 |
| Hansestadt Wismar | 1.529.413,00 |
| LK Bad Doberan | 4.556.097,00 |
| LK Demmin | 3.949.421,00 |
| LK Güstrow | 4.904.969,00 |
| LK Ludwigslust | 5.679.385,00 |
| LK Mecklenburg-Strelitz | 3.512.159,00 |
| LK Müritz | 2.851.913,00 |
| LK Nordvorpommern | 4.823.945,00 |
| LK Nordwestmecklenburg | 5.067.017,00 |
| LK Ostvorpommern | 4.423.177,00 |
| LK Parchim | 4.803.039,70 |
| LK Rügen | 3.107.373,00 |
| LK Uecker-Randow | 3.494.749,00 |
| Summe allgemein bildender Schulen | 71.996.429,70 |
| Andere Träger/Projekte | Zur Verfügung stehende Mittel insgesamt in EUR |
|---|---|
| Schulen in freier Trägerschaft | 4.611.681,00 |
| Kleinteilige Projekte | 2.396.177,30 |
| Landesschulen | 14.500.000,00 |
| Summe | 21.507.858,30 |
| Zuzüglich Evaluationskosten | 250.000,00 |
Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre ergibt sich mit Stand Ende 2006 folgendes Bild :
| Jahr | Anträge bewilligt |
|---|---|
| 2003 | 8 |
| 2004 | 24 |
| 2005 | 57 |
| 2006 | 43 |
| Zwischensumme | 132 |
| (Zusätzl. 9 Projekte an den Landesschulen Neukloster und Neubrandenburg) | |
| Gesamt | 141 |
Derzeit befinden sich noch 70 Anträge in Bearbeitung.
Eines der bisher größten Bauvorhaben in einer Ganztagsschule wird derzeit im Landesförderzentrum für Hörgeschädigte in Güstrow vorgenommen. Im Dezember 2006 konnte Bildungsminister Tesch dem Landkreis Güstrow einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 6,2 Millionen Euro für den Umbau, Erweiterung und Sanierung der Schule für rund 140 Kinder mit Hörschäden überreichen.
Gefördert werden aber auch kleine Vorhaben und Projekte. So hat z.B. die Integrierte Gesamtschule "Bertold Brecht" in Schwerin 45.00,00 Euro für die Ausgestaltung ihres Atriums, des Speisesaals und der Freizeiträume bekommen, um die Bedingungen für einen ganztägigen Schulaufenthalt attraktiver zu machen.
Hintergrundinformation zum Landesprogramm für Ganztagsschulen:
Das Programm des Landes sieht die Weiterentwicklung bestehender und die Schaffung neuer Ganztagsschulen unter Nutzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" vor.
Folgende Gründe für den weiteren Ausbau des Ganztagsschulsystems stehen in Mecklenburg-Vorpommern im Vordergrund:
- Durch eine ganztägige pädagogische Betreuung können die Schüler stärker gefördert und gefordert werden.
- Durch eine ganztägige schulische pädagogische Betreuung kann die Sozial- und Selbstkompetenz von Schülern gestärkt werden.
- Durch eine ganztägige Betreuung von Schülern kann die Berufstätigkeit der Eltern sozial verträglicher gestaltet werden.
- Durch die Ganztagsschule kann eine andere Gestaltung des Unterricht ermöglicht werden, die zu höheren Leistungen führen kann.
- Durch eine ganztägige pädagogische Betreuung kann die Chancengleichheit in Bezug auf Bildung und Ausbildung von Schülern gefördert werden.
Dem Schulgesetz entsprechend können alle allgemein bildenden Schularten der Organisationsform nach Ganztagsschulen sein. Mit dem Schuljahr 1998/1999 wurde die Ganztagsbetreuung per Erlass eingeführt.
Grundschulen können in enger Zusammenarbeit mit Horten, Kindertagesstätten und freien Initiativen feste Öffnungszeiten in Verbindung mit Betreuungsangeboten einrichten. Die Öffnungszeiten richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und müssen ganztägig konzipiert sein.
Unter Ganztagsschulen werden nach der KMK-Definition vom 29.03.2003 Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche (Mindestregelung der KMK) ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.
Dabei werden folgende Formen unterschieden:
Voll gebundene Form der Ganztagsschule
In der voll gebundenen Form werden Unterricht und Zusatzangebote entsprechend einem pädagogischen Konzept an mindestens vier Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden für alle Schüler verpflichtend organisiert.
Teilweise gebundene Form
Die teilweise gebundene Form entspricht der voll gebundenen Form, allerdings nicht für alle Schüler der Schule, sondern nur für mindestens zwei Jahrgangsstufen. Diese Form kann ein Einstieg in die Umorganisation der gesamten Schule zu einer voll gebundenen Form sein, die in den darauf folgenden Jahren in die anfangs nicht berücksichtigten Jahrgangsstufen hineinwächst.
Offene Form
In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler nötig. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens
ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären. Die gebundenen Formen schaffen am besten die Voraussetzungen für die Realisierung der Ziele der Ganztagsschulen.
Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern müssen über ein pädagogisches Konzept verfügen, das Aussagen trifft zur Gestaltung von Unterricht, zur Förderung und Forderung von Schülern, zur Öffnung von Schule und zu den Formen der Zusammenarbeit mit allen an Schule Beteiligten.
Merkmale der Ganztagsschulen
So unterschiedlich Ganztagsschulen organisiert und profiliert sein können, sollten sie alle bestimmten pädagogischen Kriterien folgen. Das pädagogische Konzept der Schule soll deshalb Aussagen enthalten
- zur veränderten Unterrichtsorganisation entsprechend der Lernbedürfnisse der Schüler und der Inhalte des Unterrichts. Die Lernbedürfnisse der Schüler sind z. B. bei der Gestaltung von individueller Förderung und Forderung, bei der Hausaufgabenbetreuung und der Rhythmisierung des Lernens zugrunde zu legen. Inhaltsbezogen sollen z. B. die Arbeit an Projekten, fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen und vielfältige, auch fachbezogene Unterrichtsformen dargestellt werden, die der Verbesserung von Bildung und Erziehung dienen.
- zur Erziehung zu einer gesunden Lebensweise. Hierzu zählen u. a. Aussagen zur gesunden Ernährung, zur Balance von An- und Entspannung, zu Sport, zur Kommunikation und zur Freizeitgestaltung.
- zur Öffnung der Schule, die dargestellt werden können durch die Beschreibung der Beziehungen zu außerschulischen Partnern und der Nutzung außerschulischer Lernorte.
- zu Konsequenzen der veränderten Unterrichtsorganisation im Hinblick auf die neue Rollengestaltung und die Zusammenarbeit aller an Schule Beteiligten (Lehrer, Schüler, Schulleitung, Eltern, technisches Personal, ...).
Förderfähig im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" sind
- neue Ganztagsschulen, wenn im pädagogischen Konzept mindestens langfristig eine Entwicklung von einer offenen zu einer gebundenen Ganztagsschule deutlich wird und
- bestehende Ganztagsschulen, wenn das pädagogische Konzept eine gebundene Form beschreibt.
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