Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Eine zentrale Maßnahme der Digitalisierungsstrategie „Schule in der digitalen Welt“ ist die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten. Der Berliner Senat hat am 22. November 2022 das Konzept Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ beschlossen.
25.11.2022 Bundesweit Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und FamilieDieses Konzept sieht vor, ab Klassenstufe 7 mit der flächendeckenden Ausstattung zu beginnen. In der Sekundarstufe I besteht ein hoher Bedarf, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, weil am Ende der Sekundarstufe I die Schülerinnen und Schüler verschiedene Schulabschlüsse ablegen. Außerdem ist es unser erklärtes Ziel, die Standardisierung der IT-Infrastruktur in der Sekundarstufe I mit dem Ziel der Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit weiter zu forcieren.
Im Jahr 2023 sollen nach Freigabe durch den Hauptausschuss demnach 15 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung der Geräte wird auch das Finanzierungsmodell „Leasing“ geprüft, das u.a. in Bremen bereits Anwendung findet. Das hätte den Vorteil, dass die geleasten mobilen Endgeräte nach Ablauf der Leasingzeit einen gewissen Rückkaufswert haben.
Darüber hinaus ist „Leasing“ mit Blick auf Nachhaltigkeit überzeugend, da die Geräte rechtzeitig vor einer Überalterung durch den Leasingvertragspartner einer Anschlussnutzung oder Weiterverwertung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang soll die sinnvolle fachlich-pädagogische Nutzung der mobilen Endgeräte durch die bedarfsgerechte Fortbildung und Begleitung des pädagogischen Personals und die Bereitstellung von digitalen Lehr- und Lernmitteln speziell für die Sekundarstufe I sichergestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Senats für Bildung, Jugend und Familie.
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