Neue Förderschulverordnung im Saarland tritt in Kraft
Mit der neuen Verordnung erhält das Förderschulwesen im Saarland nach fast 40 Jahren erstmals eine moderne, einheitliche und zukunftsfähige rechtliche Grundlage. Sie schafft mehr Flexibilität, stärkt die individuelle Förderung und entwickelt Förderschulen als spezialisierte Lern- und Lebensorte weiter.
13.08.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandBildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderschulverordnung setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der sonderpädagogischen Förderung im Saarland. Nach fast 40 Jahren verfügt unser Förderschulwesen erstmals über eine moderne, einheitliche und zukunftsfähige rechtliche Grundlage. Wir schaffen mehr Flexibilität, stärken die individuelle Förderung und eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Bildungs- und Entwicklungsperspektiven. Unser Ziel ist eine Schule, die sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert und sie bestmöglich auf ihrem Bildungsweg begleitet. Denn jedes Kind hat das Recht auf die Unterstützung, die es braucht, um seine Potenziale zu entfalten und seinen eigenen Weg selbstbestimmt gehen zu können.“
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ist in den vergangenen Jahren bundesweit gestiegen. Gleichzeitig nehmen komplexe und mehrdimensionale Unterstützungsbedarfe zu. Mit der neuen Verordnung schafft das Saarland einen modernen rechtlichen Rahmen, der diesen Entwicklungen Rechnung trägt. Zugleich werden Förderschulen zukünftig flexibler aufgestellt und die Förderung noch stärker an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Außerdem werden Übergänge erleichtert und Förderschulen als wohnortnahe Lern- und Lebensorte weiterentwickelt. So schaffen wir für alle Schülerinnen und Schüler das beste Fundament für eine selbstbestimmte Zukunft.
Der neuen Förderschulverordnung ging ein umfassendes Beteiligungsverfahren voraus. Im Rahmen der Anhörung brachten Verbände, Schulträger, Fachorganisationen sowie Eltern-, Schüler- und Personalvertretungen ihre Anregungen und Hinweise ein, die in die endgültige Fassung eingeflossen sind. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum 1. August 2026 beginnt nun die Umsetzung an den saarländischen Förderschulen. Das Ministerium für Bildung und Kultur begleitet diesen Prozess mit Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten und unterstützt die Schulen dabei, die neuen Regelungen erfolgreich in die Praxis zu überführen.
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