Finanzierung

Niedersachsen verlängert Investitionsprogramm für Ganztagsausbau

Das Land Niedersachsen gibt den Kommunen mehr Zeit für den Ausbau des Ganztags und verlängert die Frist zur Beantragung von Fördermitteln um zwei Jahre auf den 31.10.2027.

12.12.2025 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium
  • Grundschulkinder im Klassenraum. © Adobe Stock Niedersachsen übernimmt die Hälfte des sogenannten Kofinanzierungsanteils (30 Prozent des Investitionsvolumens), den kommunale und freie Schulträger aufwenden müssen, wenn sie eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter einen (Rechts)Anspruch auf eine ganztägige Betreuung – beginnend mit Klasse 1 und in den Folgejahren aufsteigend. Bund und Land unterstützen den Ausbau finanziell intensiv. Für den Ganztagsausbau stellt der Bund den Ländern bzw. Schulträgern aus einem Sondervermögen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,75 Mrd. Euro. zur Verfügung, Niedersachsen erhält aus diesem Programm rund 278 Mio. Euro. Zusätzlich hat das Land für die Jahre 2024 bis 2027 weitere 55 Mio. Euro Haushaltsmittel bereitgestellt. Damit übernimmt Niedersachsen die Hälfte des sogenannten Kofinanzierungsanteils (30 Prozent des Investitionsvolumens), den kommunale und freie Schulträger aufwenden müssen, wenn sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die bisher festgesetzten Antrags- und Ausführungsfristen waren für manche Kommunen bzw. Schulträger knapp bemessen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Niedersachsen deshalb in verschiedenen Gremien konsequent auf eine Fristverlängerung hingearbeitet. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist diesen Initiativen gefolgt und hat mit der Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) die notwendigen Weichen gestellt. Niedersachsen hat daraufhin als eines der ersten Bundesländer jetzt auch die notwendige Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Parallel sind die Richtlinien (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angepasst worden. Damit können schulträgerspezifische Mittel nunmehr bis einschl. 31.10.2027 beantragt werden. Förderfähig sind Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden; alle geförderten Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 2030 abzurechnen. Bisher war die Antragstellung auf den 31.10.2025 befristet.

„Das Land Niedersachsen übernimmt die bundesseitig vorgesehene Verlängerung im Umfang von zwei Jahren weiterhin vollständig und auch im Hinblick auf alle gesetzten Fristen“, erklärt dazu Kultusministerin Julia Willie Hamburg und ergänzt: „Damit geben wir den Kommunen und weiteren Schulträgern den größtmöglichen Freiraum im Hinblick auf geplante und erforderliche Investitionsmaßnahmen. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Ich bin aber auch überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, so die Chancengleichheit unserer Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg zu steigern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Förderfähig sind gemäß der o. g. Vorgaben Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken – die (energetische) Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.


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