Nordrhein-Westfalen

Philologen-Verbands-Mitglieder an Gesamtschulen fordern: Gleiches Recht für Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen!

Die eklatante Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler des Schul­versuchs Gemeinschaftsschule und der Gesamtschulen ist – so der nordrhein-westfälische Philologen-Verband – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

31.03.2011 Pressemeldung Philologenverband NRW (PhV NRW)

Wieso betont Schulministerin Sylvia Löhrmann immer wieder, dass die Ge­meinschaftsschule die "kleine Schwester" der Gesamtschule sei, wenn sie zugleich den "großen Bruder" links liegen lässt. Der Gemeinschaftsschule liegt absolut die gleiche "Schulphilosophie" zugrunde wie der nordrhein-westfäli­schen Gesamtschule. Man nimmt alle Kinder an beiden Schulformen mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen auf, man betont die pädagogischen Herausforderungen infolge der Heterogenität in der Schülerschaft, man wirbt mit der Möglichkeit, sämtliche Bildungsabschlüsse zu erreichen, man bietet von vornherein ein Ganztagskonzept an – warum aber dann unterschiedliche pädagogische Rahmenbedingungen?

Die Philologen an Gesamtschulen fordern, dass alle an Gesamtschulen neu eingerichteten Klassen der 5. Jahrgangsstufe ebenso wie an Gemeinschafts­schulen 23 bis max. 25 Schülerinnen und Schüler umfassen. Sie erwarten, dass wegen der identischen Anforderungen an den Gesamtschulen die Klassengrößen schrittweise reduziert werden. Es ist unzumutbar, dass die schulorganisatorischen Erfordernisse an den Gesamtschulen ebenso wie die Konferenzen einen immer größeren zeitlichen Raum einnehmen und damit die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen von Schuljahr zu Schuljahr steigt.

Wenn man immer wieder hervorhebt, dass die Gemeinschaftsschule die `kooperativste Form der Gesamtschule` darstellt, dann darf man die pädagogi­chen Rahmenbedingungen an Gesamtschulen nicht auf einen ´Tag X` hin­ausschieben. Wenn der bewusste politische Wille darauf ausgerichtet ist, Schülergruppen mit möglichst heterogenem Leistungsvermögen zu bilden und beispielsweise die Vorteile längeren gemeinsamen Lernens immer wieder her­ausstreicht, dann darf man nicht die Schülerinnen und Schüler der einen Schulform bevorzugen und die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule zugleich benachteiligen. Die Gesamtschule darf nicht als "Stiefbruder miss­achtet werden!", so Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbandes.

Es ist allerdings auch ein Gebot der Gerechtigkeit, die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen nicht auszuklammern. Auch diese Schulformen dürfen nicht länger hingehalten werden. "Es ist ein Skandal, dass jede zweite Klasse an diesen Schulformen mehr als 29 Schülerinnen und Schüler zählt. Wir benötigen schnellstens einen Stufenplan zur Schaffung klei­nerer Klassen!", so Peter Silbernagel.


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