Philologenverband weist Vorstellungen der Landes-Eltern-Vereinigung zurück

Der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) Max Schmidt hat die jüngsten Vorschläge der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) nach dem zeitweisen Aussetzen der Vorrückungsbestimmungen, dem Einsatz von Grundschullehrkräften am Gymnasium als "völlig unrealistisch und unverständlich" bezeichnet. Schmidt weiter: "Mit keinem der heutigen Vorschläge ist unseren Schülern wirklich gedient. Denn die Forderungen der Landes-Eltern-Vereinigung laufen faktisch auf eine weitere Schwächung des Gymnasiums hinaus."

11.02.2008 Bayern Pressemeldung Bayerischer Philologenverband (bpv)

Grundschullehrkräfte können Gymnasiallehrer nicht ersetzen – Ende des Lehrermangels am Gymnasium ohnehin absehbar

Der bpv-Vorsitzende erinnerte daran, dass Grundschullehrkräfte mit ihrer speziell auf Kinder zwischen fünf und zehn Jahren zugeschnittenen Ausbildung nicht über das gänzlich anders geartete Qualifikationsprofil eines Lehrers für das Gymnasium verfügten. "Die Zielsetzungen von Grundschulen und Gymnasien unterscheiden sich ganz erheblich voneinander. Entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen an die Ausbildung und den Unterricht. So wie ein Augenarzt keinen Lungenspezialisten vertreten kann, kann auch ein Grundschullehrer nicht einfach einen Gymnasiallehrer ersetzen", sagte Schmidt.

Der bpv-Vorsitzende erwartet zudem bereits in Kürze eine deutliche Verbesserung in der Lehrerversorgung der Gymnasien. Die wieder angestiegenen Referendar- und Studierendenzahlen ließen eine baldige Entspannung in der Unterrichtsversorgung der Gymnasien erwarten. "Jetzt Grundschullehrkräfte in größerem Umfang am Gymnasium einzustellen, hieße damit auch, ausgebildeten Gymnasiallehrern beruflich die Tür vor der Nase zuzuschlagen."

Temporäre Aufhebung der Vorrückungsbestimmungen ungerecht und unnötig

Auch der Vorschlag einer zeitweisen Aufhebung der Vorrückungsbestimmungen stößt auf völliges Unverständnis und darum auf Ablehnung beim Philologenverband: "Das kommt allein schon aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung mit den Schülern des neunjährigen Gymnasiums nicht in Frage", weist Schmidt diese Idee zurück. Der LEV-Vorschlag sei auch deswegen unverständlich, weil gerade im achtjährigen Gymnasium die Durchfallerquoten deutlich nach unten gegangen seien. Für Härtefälle an der Grenze zwischen dem neun- und achtjährigen Gymnasium ließen die bestehenden Regelungen der Lehrerkonferenz bereits heute genügend Entscheidungsspielräume, um von Fall zu Fall individuell über das Vorrücken zu entscheiden – "und zwar auch durchaus großzügig", wie Schmidt betonte.

Bessere Rahmenbedingungen statt weitere Stoffreduzierung

Als "ebenso unausgegoren und diffus" bezeichnete Verbandschef Schmidt den LEV-Vor­schlag nach der ´vorübergehenden Beschränkung auf die Vermittlung des Grundwissens´. Schmidt plädierte zwar dafür, das Pflichtprogramm für die Lehrerschaft noch deutlicher als bisher zu markieren, aber "auf jeden Fall gehört beides zum Unterrichtsangebot: die Pflicht und die Kür. Denn so kann ein Lehrer flexibel auf die von Klasse zu Klasse unterschiedliche Lerngeschwindigkeit und Interessenlage eingehen", forderte der bpv-Vorsit­zende, der auch die generelle Stoßrichtung der Landeselternvereinigung kritisierte: "Die Vorschläge der LEV laufen wieder auf eine weitere Niveauabsenkung und die inhaltliche Entkernung des Gymnasiums hinaus. Die Elternvertreter sollten aber nicht nur darüber nachdenken, wie sie die Schüler möglichst problemlos durch`s Gymnasium bringen. Sie sollten auch immer mitbedenken, was das Abiturzeugnis ihrer Kinder am Schluss noch wert ist, wenn man ständig weitere Kürzungen propagiert. Es wäre daher sicher weitsichtiger, wenn wir uns gemeinsam für deutlich bessere Rahmenbedingungen für das Lernen und Lehren an unseren Gymnasien einsetzen würden."


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