Prognoseunterricht für 3300 Kinder in NRW
(bikl) Rund 3300 Kinder nehmen seit heute in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal an einem dreitägigen Prognoseunterricht teil. Dieser Probeunterricht ist nach dem neuen Schulgesetz für alle Schüler verpflichtend, die nach Klasse 4 eine höhere Schulform anstreben, als von ihrer Grundschule empfohlen wurde. Damit wird der Lehrerwillen bei der Wahl der Schulform deutlich gestärkt. Opposition und Lehrergewerkschaften warnten bereits vor "unsinnigen Schicksalstagen".
23.04.2007 Nordrhein-Westfalen ArtikelIm Prognoseunterricht sitzen1,76 Prozent der 189 000 nordrhein-westfälischen Viertklässler. 64 Prozent von ihnen wollen trotz einer verbindlichen Hauptschul-Empfehlung auf die Realschule wechseln, etwa 34 Prozent auf das Gymnasium. Bei 76 Kindern hatten die Grundschullehrer eine höhere Schulform empfohlen, als die Eltern schließlich wählten. Sie können freiwillig am Prognoseunterricht teilnehmen.
Der Unterricht umfasst an jedem Tag drei Unterrichtsstunden in Deutsch, Mathematik und weiteren Lernbereichen der Grundschule. Etwa 15 Kinder nehmen jeweils daran teil, mündliche und schriftliche Unterrichtsphasen wechseln einander ab. Während des Unterrichts sollen drei Lehrer den Leistungsstand der Kinder einschätzen "Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Prognoseunterricht ist keine Aufnahmeprüfung. Hier passiert nichts Außergewöhnliches. Die Kinder haben ganz normalen Unterricht, wie sie ihn aus ihrer eigenen Schule kennen. Niemand muss sich also vor der nächsten Woche fürchten", erklärte Schulministerin Sommer zu dem neuen Verfahren. Tatsächlich aber befinden sich die Kinder in einer für sie ungewohnten Situation: Sie lernen weder in ihrem bisherigen Klassenverband noch mit ihnen bekannten Lehrern. Die Pädagogen kommen von der Schulaufsicht, einer weiterführenden Schule und einer Grundschule und es ist nach Ministeriumsangaben sicher gestellt, dass kein Kind einen der Lehrer kennt. Außerdem beklagten Grünen-Schulexpertin Sigrid Beer und GEW-Geschäftsführer Michael Schulte, dass viele Eltern mit ihren Kindern verzweifelt für den Test paukten.
Sind alle drei beteiligten Pädagogen sich nach dem Prognoseunterricht einig, dass das Kind nicht für die von den Eltern gewählte Schulform geeignet ist, steht der Elternwille zurück. Dagegen können sie Widerspruch einlegen. Bleibt das Amt bei seiner Auffassung, geht der Widerspruch zur zuständigen Bezirksregierung. Lehnt auch diese den Widerspruch ab, bleibt den Eltern nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Ergebnisse des Prognoseunterrichts sollen bis Mitte Mai feststehen.
"Die noch vor kurzem von dem UN-Menschenrechtsexperten Munoz vorgetragene Kritik an der viel zu frühen Auslese im deutschen Schulsystem hat offenbar die Ohren der Landesregierung nicht erreicht", erklärte Udo Beckmann, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE) zum Prognoseunterricht. "Wir brauchen keine immer stärker verfeinerten Auslesemechanismen, sondern längeres gemeinsames Lernen und ein wirklich durchlässiges Schulsystem mit einem ausgereiften Diagnose- und Fördersystem."
- Ab Montag beginnt in Nordrhein-Westfalen der Prognoseunterricht an den Grundschulen
- NRW Schulgesetz verabschiedet
- VBE: Änderungen nur eingeschränkt zufrieden stellend
- Schulpolitik aus dem Bauch heraus?
- Zum Besuch des UN-Menschenrechtsexperten Munoz
Keine Kommentare vorhanden