Digitalisierung

Neue Regeln für Handys an weiterführenden Schulen

Die staatlichen weiterführenden Schulen in Thüringen erhalten einen landeseinheitlichen Rahmen für die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches.

06.11.2026 Thüringen Pressemeldung Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Schüler benutzt Handy im Unterricht. © Adobe Stock Ab Klassenstufe 10 und an den berufsbildenden Schulen können die Schulen festlegen, zu welchen Zeiten und in welchen Bereichen private Geräte außerhalb des Unterrichts genutzt werden dürfen, vor allem für schulische Aufgaben.

In einem den Schulleitungen zugestellten Schreiben gibt Bildungsminister Christian Tischner vor, was jede Haus- oder Nutzungsordnung künftig mindestens regeln muss, und unterscheidet erstmals ausdrücklich nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler. „Ein Zwölfjähriger braucht andere Regeln als eine Abiturientin. Bis zur neunten Klasse steht für mich der Schutz im Vordergrund, danach wächst mit dem Alter auch die Eigenverantwortung. Eines gilt für alle: Im Unterricht gehört die Aufmerksamkeit dem Lernen und nicht dem Display“, sagt Tischner.

Grundlage ist das Thüringer Schulgesetz. Es erlaubt Schülerinnen und Schülern die Nutzung digitaler Endgeräte seit August 2024 an allen Schularten nur, soweit die Schule oder das pädagogische Personal dies gestattet. Das Schreiben des Ministers macht diesen Grundsatz für den Alltag an den weiterführenden Schulen konkret. In den Schulen bleibt die private Nutzung untersagt, sofern die Schulen nicht ausdrücklich Ausnahmen regeln oder Lehrkräfte die Geräte nicht ausdrücklich in den Unterricht einbinden. Jede Haus- oder Nutzungsordnung muss festlegen, welche Geräte gemeint sind, welche Nutzung erlaubt ist und welche Konsequenzen Verstöße haben.

In den Klassenstufen 5 bis 9 sollen klare Regeln und Grenzen im Mittelpunkt stehen. Ab Klassenstufe 10 und an den berufsbildenden Schulen können die Schulen festlegen, zu welchen Zeiten und in welchen Bereichen private Geräte außerhalb des Unterrichts genutzt werden dürfen, vor allem für schulische Aufgaben. Für pädagogische Zwecke wie Recherche, Präsentationen oder Hilfen im inklusiven Unterricht braucht es die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft. Ohne Erlaubnis ist die Nutzung nur in begründeten Ausnahmefällen und in Notfällen zulässig.

Über die konkreten Regeln entscheiden die Schulen selbst. Beteiligt ist dabei die Schulkonferenz, in der Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler gemeinsam vertreten sind. Der Minister bittet die Schulen zudem, Klassenregeln gemeinsam zu erarbeiten und das Thema zu Beginn jedes Schuljahres mit den Eltern zu besprechen.

Ausdrücklich wendet sich Tischner an die Erwachsenen in der Schule: „Regeln wirken am stärksten, wenn wir Erwachsenen sie vorleben. Kinder und Jugendliche schauen sehr genau hin, wie wir selbst mit dem Smartphone umgehen, in der Schule wie zu Hause. Darum ist ein bewusster Umgang mit digitalen Geräten eine Aufgabe für die ganze Schulfamilie, für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, sonderpädagogische Fachkräfte und Eltern.“

An den Grundschulen sowie den Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe gelten seit dem Schuljahr 2025/2026 strengere Vorgaben. Dort ist die private Nutzung auch in den Pausen und im Hort untersagt. Die Erfahrungen sind gut: Nahezu alle Schulen berichten, dass ihre Regeln auf breite Zustimmung stoßen. Unterstützungsangebote und Materialien für die weiterführenden Schulen stehen im Internet auf der Ministeriumsseite bereit. Eine Ergänzung der bestehenden FAQ-Liste für Grundschulen mit Antworten auf häufige Fragen wird derzeit erarbeitet.


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