Saarländisches Ministerium für Bildung widerruft Privatschulgenehmigung des Don-Bosco-Schulvereins e. V.
Das saarländische Ministerium für Bildung widerruft die dem Don-Bosco-Schulverein e. V. im Jahr 1991 bzw. 1997 erteilte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Grundschule Sankt Arnual und der Erweiterten Realschule Herz-Jesu in Saarbrücken-Fechingen zum kommenden Schulhalbjahreswechsel (24. Januar 2011).
04.01.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandIm Rahmen der vorgeschalteten Anhörung Ende 2010 hat der Schulverein keine Gesichtspunkte vorgebracht, die dieser Entscheidung entgegenstehen. Die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen können ihrer Schulpflicht an anderen Schulen nachkommen. Das Bildungsministerium wird sie bei dem anstehenden Schulübergang entsprechend unterstützen.
Angesichts der Feststellung der fehlenden Eignung des Vereins als Internatsträger ist das Bildungsministerium als oberste saarländische Schulaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass dessen persönliche Zuverlässigkeit als Schulträger nicht vorliegt. Diese ist laut Saarländischem Privatschulgesetz Voraussetzung dafür, um als privater Schulträger eine Schule errichten und betreiben zu dürfen.
Durch den - vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zuletzt im Oktober 2010 bestätigten - Bescheid des saarländischen Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport vom 23. April 2010 wurde dem Don-Bosco-Schulverein e. V. die Betriebserlaubnis für acht Plätze im Internat der Erweiterten Realschule Herz-Jesu mit der Begründung der Gefährdung des Kindeswohls und der mangelnden Eignung des Schulvereins, diese abzuwenden, entzogen. Der Verein hatte illegalerweise 24 bis maximal 26 Internatsplätze in Form von externen Wohngruppen betrieben. Das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport stellte - was das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt hat - insbesondere angesichts der jahrelangen Verschleierung der Unterbringung durch den Internatsträger und seines Vertreters gegenüber den Aufsichtsbehörden eine konkrete Gefährdung des Kindeswohles fest.
Da der Don-Bosco-Schulverein e. V. sowohl Träger des Internates als auch Träger der beiden oben genannten Schulen ist, droht auch im Schulbereich bei einem weiteren Betrieb durch einen unzuverlässigen Träger eine fortdauernde Gefährdung des Kindeswohls, der durch den Widerruf der Privatschulgenehmigung entgegenzuwirken ist.
- Saarländisches Bildungsministerium hört den Don-Bosco-Schulverein e. V. zum beabsichtigten Entzug der Privatschulgenehmigung an
- Schulministerium duldet keine Prügel
- Herz-Jesu-Schule: Kultusministerium widerruft Betriebsgenehmigung
- Körperliche Übergriffe gegenüber Schülern
- Kultusministerium entzieht Herz-Jesu-Realschule Genehmigung
- Erneut Vorwürfe gegenüber Don-Bosco-Schulverein
Keine Kommentare vorhanden