Politik

Digitale Bildung und Chancengerechtigkeit konsequent stärken

Der Bundesrat hat zum Entwurf der SGB II-Novelle der Bundesregierung Stellung genommen. Darin greift er eine zentrale Forderung des Saarlandes auf, die soziale Absicherung schulischer Bildung an die Realität digitaler Lern- und Unterrichtsformen anzupassen.

30.01.2026 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
  • Ein Lehrer zeigt einer Gruppe Schülerinnen und Schüler etwas auf einem Tablet. © Adobe Stock Konkret sieht der saarländische Bundesratsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den bislang auf gedruckte Schulbücher und gleichgestellte Arbeitshefte beschränkten Lernmittelbegriff zu erweitern.

Digitale Bildungsmedien und die dafür notwendigen schulgebundenen Endgeräte sollen demnach ausdrücklich als anerkennungsfähige Lernmittel verankert werden.  

Der Bundesratsantrag zur Änderung der Stellungnahme knüpft unmittelbar an das Digitale-Bildungs-Gesetz des Saarlandes an, mit dem das Land frühzeitig verbindliche Standards für digitale Bildung geschaffen und seine Vorreiterrolle in der Digitalen Bildung noch weiter ausgebaut hat. Während das Gesetz die pädagogischen und organisatorischen Grundlagen legt, würde der saarländische Vorstoß im Bundesrat dafür sorgen, dass soziale Unterstützungssysteme mit der Realität digitaler Bildung Schritt halten.   

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz haben wir im Saarland klar festgelegt: Digitale Bildung ist fester Bestandteil guter schulischer Bildung. Wir nehmen damit bewusst die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen ernst, die heute digital geprägt sind – in ihrem Alltag, in ihrer Kommunikation und in ihrem Lernen. In der Schule zeigt sich diese Realität in einem Schulalltag, in dem digitale Lernplattformen, adaptive Lernsysteme und schulgebundene Endgeräte längst Arbeitshefte und Schulbücher ergänzen. Als Bildungsland gehen wir hier voran und übernehmen Verantwortung. Wenn digitale Lernmittel heute Voraussetzung für erfolgreichen Unterricht sind, dann müssen sie auch im Sozialrecht genauso anerkannt werden, denn Digitale Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.“

„Digitale Bildung ist heute ein zentraler Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit den gemeinsam eingebrachten Änderungsanträgen des Sozial- und des Bildungsministeriums setzen wir ein klares Zeichen: Chancengleichheit in der Bildung muss auch im digitalen Zeitalter gewährleistet sein. Kein Kind darf aufgrund seiner sozialen Herkunft, seines Wohnortes oder der familiären Situation benachteiligt werden. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und eine selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen“, so Sozialminister Magnus Jung.

Konkret sieht der saarländische Bundesratsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, in § 21 Absatz 6a SGB II (Mehrbedarf für Schülerinnen und Schüler im Bürgergeld) sowie in § 30 Absatz 9 SGB XII (Mehrbedarf in der Sozialhilfe) den bislang auf gedruckte Schulbücher und gleichgestellte Arbeitshefte beschränkten Lernmittelbegriff zu erweitern.

Nach dem Antrag sollen künftig ausdrücklich digitale Substitute von Schulbüchern und Arbeitsheften, die entgeltliche Ausleihe solcher digitalen Bildungsmedien, sowie die entgeltliche Ausleihe schulgebundener mobiler Endgeräte der Schule oder des Schulträgers, einschließlich der zur Nutzung erforderlichen Betriebssoftware und des notwendigen Zubehörs als Mehrbedarf anerkannt werden können.

Damit wird klargestellt, dass digitale Bildungsmedien und die hierfür notwendigen Endgeräte eine funktionale Einheit bilden und gemeinsam als Lernmittel im Sinne des Sozialrechts zu betrachten sind.

Insbesondere schulische Leihsysteme, wie sie im Saarland im Einklang mit dem Digitalen-Bildungs-Gesetz etabliert wurden, gewährleisten Datenschutz, IT-Sicherheit und pädagogische Steuerbarkeit und verhindern zugleich eine soziale Spaltung durch unterschiedliche private Endgeräte.

Auch auf Bundesebene setzt das Saarland damit ein deutliches Signal.

Das Saarland wird sich im weiteren Verfahren im Bundesrat dafür einsetzen, dass digitale Bildungsmedien bundesweit als gleichwertige Lernmittel anerkannt werden und digitale Teilhabe sowie Chancengerechtigkeit nachhaltig gestärkt werden.


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