Zuschuss

Starthilfe für neue Schülerzeitungen

Das sächsische Kultusministerium unterstützt auch in diesem Jahr neugegründete Schülerzeitungen. Wer in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe veröffentlicht hat oder dies noch tun möchte bis zum Sommer, kann dafür Startgeld beantragen.

26.02.2024 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus
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Das Kultusministerium erstattet Ausgaben für Sachkosten pro Schule bis zu 250 Euro. Das Geld kann ausgegeben werden beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Schülerzeitungen müssen nicht in Papierform, sondern können auch digital herausgegeben werden.

»Schülerzeitungen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Schüler, die eine eigene Zeitung herausgeben, lernen zum einen das journalistische Handwerk, zum anderen müssen sie sich sachlich mit verschiedenen Themen auseinandersetzen«, so Kultusminister Christian Piwarz, der die Schüler ermutigt, journalistisch tätig zu werden.

Anträge für die Starthilfe können bis zum 17. Mai 2024 beim Kultusministerium gestellt werden. Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
  • es muss die erste Ausgabe bzw. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
  • es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden; es muss erkenntlich sein, dass die Schülerzeitung auch ohne die einmalige Starthilfe existieren kann,
  • die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2023/2024 erschienen sein.

Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten "Antrag auf Starthilfe" einzureichen.


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