Saarland

Schließung der Saarbrücker Don-Bosco-Schulen: Saarländisches Ministerium für Bildung respektiert Gerichtsentscheidung

Das saarländische Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 17. Januar 2011 dem Eilantrag des Don-Bosco-Schulvereins gegen die sofortige Schulschließung entsprochen. Stephan Körner, Staatssekretär im Ministerium für Bildung des Saarlandes, gab dazu heute Mittag in Saarbrücken folgende Stellungnahme ab:

18.01.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

"Wir respektieren den Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichts, vertreten aber weiterhin die Meinung, dass aufgrund der fehlenden persönlichen Zuverlässigkeit des Schulvereins als Privatschulträger die Schließung geboten ist. Mit Blick auf die nachgewiesenen und gerichtlich bestätigten Verfehlungen des Vereins als Internatsträger hat das Verwaltungsgericht aus Sicht des Bildungsministeriums mit seiner gestrigen Entscheidung eine hohe Verantwortung auf sich genommen."

Zur weiteren Vorgehensweise des Ministeriums sagte Körner: "Wir werden gegen die gestrige Entscheidung des saarländischen Verwaltungsgerichts keine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einreichen. Wir konzentrieren uns voll und ganz auf das Hauptsacheverfahren. Ich möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass das Verwaltungsgericht mit seinem Beschluss lediglich über den Eilantrag des Don-Bosco-Schulvereins gegen die sofortige Schulschließung zum Schulhalbjahr entschieden hat. Es ging gestern also nur um den Zeitpunkt, zu dem der Widerruf der Privatschulgenehmigung vollzogen wird. Bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird das Bildungsministerium an den beiden Saarbrücker Don-Bosco-Schulen seine Befugnisse als Schulaufsichtsbehörde engmaschig ausüben, um auf diese Weise die aus der persönlichen Unzuverlässigkeit resultierenden Risiken zu minimieren."


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