Schulverpflegung

Schulmittagessen: „Die Situation ist für alle frustrierend“

Infolge eines Caterer-Wechsels ist es an bis zu 100 Schulstandorten in Berlin zu Verzögerungen, Ausfällen und Engpässen in der Bereitstellung des Mittagessens gekommen. Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, versicherte, dass ihre Verwaltung die Bezirke aktiv unterstützt, um eine schnelle Lösung zu finden.

13.09.2024 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Schulkinder sitzen an einem Tisch und essen. © Adobe Stock

An den betroffenen Schulen mussten seit Schulbeginn immer wieder äußerst kurzfristig Notlösungen gefunden werden. Die Schulleitungen und Kollegien, die zu Beginn eines Schuljahres ohnehin maximal gefordert sind, haben unter erheblicher Kraftanstrengung – gemeinsam mit vielen engagierten Eltern – immer wieder Abhilfe geschaffen.

„Das ist nicht ihre Aufgabe. Das sollte nicht ihre Aufgabe sein. Und umso mehr gilt ihnen allen mein besonderer Dank für ihren Einsatz und ihr Engagement für die Berliner Schülerinnen und Schüler“, betonte Günther-Wünsch im Berliner Abgeordnetenhaus.

Kurzfristig wurde beschlossen, von Mittwoch bis Freitag alternative Caterer einzusetzen, um die Versorgung an den betroffenen Standorten sicherzustellen. Die Bezirke als Vertragspartner behalten sich weitere Schritte vor. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt die Bezirke aktiv in den Gesprächen mit dem Caterer und steht beratend zur Seite, um eine schnelle Lösung für die Kinder zu finden.

„Die Situation ist für alle frustrierend: Für Lehrer, Eltern, Schüler – und auch für mich ganz persönlich“, führte die Senatorin im Parlament mit Verweis auf die verschiedenen Akteure und ihre Zuständigkeiten weiter aus. Im Schulgesetz ist geregelt, dass die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen den Bezirken obliegt (§ 109) und die Schulkonferenzen und Mittagessenausschüsse der einzelnen Schulstandorte zu beteiligen sind (§§ 76, 78). Auf dieser Grundlage schreiben die Bezirke die Mittagessenversorgung aus und vergeben die Aufträge.

Das heißt, die Bezirke sind die Vertragspartner der ausgewählten Caterer. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berät die Bezirke lediglich in vergaberechtlichen Fragen, ist darüber hinaus aber nicht am Auswahl- und Vergabeprozess beteiligt.

Nichts desto trotz sei dieser Prozess überreguliert und unübersichtlich, räumte Günther-Wünsch ein. Mit der geplanten Verwaltungsreform halte man die Lösung bereits in der Hand, um schlanke, transparente und für alle nachvollziehbare Prozesse mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen.

„Ich stehe bereit, Verantwortung zu übernehmen. Aber dies muss im Einvernehmen mit den Bezirken erfolgen“, betonte Günther-Wünsch. Im Zuge des Verwaltungsreformprozesses bestünde die Möglichkeit, gemeinsam und konstruktiv darüber zu beraten, wie Berlin bei der Schulverpflegung zu einer besseren gesamtstädtischen Steuerung kommen könne. „Und wenn das Gesetzesänderungen erfordert – sei es im Schulgesetz oder im Vergaberecht –, dann werden wir auch das tun“, schloss Katharina Günther-Wünsch.


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