Nordrhein-Westfalen

Städte begrüßen voraussichtliche Einigung zur Inklusion

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass sich nun eine Einigung von allen drei kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land über die Finanzierung der Inklusion in Schulen abzeichnet.

08.04.2014 Pressemeldung Städtetag NRW

Der Vorsitzende des Städtetages NRW, der Wuppertaler Oberbürgermeister Peter Jung, erklärte heute: "Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung wird aller Voraussicht nach nicht an Finan­zierungsfragen scheitern. Wir freuen uns über die gefundene Lösung, die in den Kommunen eine Umsetzung der Inklusion erleichtern wird. Land und Kommunen haben eine gute Verabredung vorbereitet, die vor allem Kindern mit Behinderung und ihren Eltern gerecht wird. Denn ihnen dient eine verlässliche Finanzierung der Inklusion, die nun für die zusätzlichen Ausgaben der Kommunen durch das Land gesichert werden soll. Das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip war Voraussetzung für das jetzt gefundene Ergebnis."

Jung begrüßte vorbehaltlich der Gremiensitzungen der beiden anderen kommunalen Spitzenverbände in dieser Woche ausdrücklich die positiven Signale von Städte- und Gemeindebund NRW und Landkreistag NRW, dem am vergangenen Freitag nochmals verbesserten Kompromiss zuzustimmen und damit eine außergerichtliche Einigung mit dem Land zu ermöglichen. Damit bestehe die Möglichkeit, zeitnah die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, deren Eltern dies wünschen, allgemeine Schulen besuchen können.

Der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, sagte: "Der Städtetag NRW hat mit seinen Verhandlungen am 20. Februar, als eine gemeinsame Lösung kurz vor dem Scheitern stand, die Tür für eine Einigung mit dem Land offengehalten und wichtige inhaltliche Fortschritte erreicht. Dadurch ist die Basis für eine außergerichtliche Lösung gelegt worden. Wir freuen uns, dass die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände anschließend den Weg der Verhand­lungen wieder mitgegangen sind." Eine Verfassungsklage sei für den Städtetag NRW letztes Mittel für den Fall eines Scheiterns von Verhand­lungen gewesen.

Grundlage der jetzt getroffenen Einigung ist die bereits im Februar zwischen dem Städtetag und dem Land ausgehandelte Vereinbarung, die eine Landesförderung von Investitions- und Personalkosten in Höhe von 175 Millionen Euro in den nächsten 5 Jahren vorsah. Nach diesem Zeitraum sollten – angelehnt an die Regelungen im Konnexitätsausführungsgesetz – die tatsächlichen Kosten in den Kommunen überprüft und die Landes­förderung entsprechend angepasst werden. Die Überprüfung der Kosten­entwicklung ist für die Kommunen wichtig, weil diese maßgeblich vom Wahlverhalten der Eltern abhängig ist und nicht prognostiziert werden kann.

Die Landesförderung ist der Höhe nach in die nunmehr vorbereitete Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden übernommen worden. Übereinstimmung wurde darüber erzielt, dass die bei den Kommunen entstehenden Kosten jetzt jährlich ermittelt und angepasst werden. Mit der jährlichen Evaluation wurde eine weitere Verbesserung erreicht, um eine hinreichende Landesförderung sicherzustellen, welche die in den Kommunen entstehenden Kosten der Inklusion abdeckt.

Ansprechpartner

Städtetag NRW

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