Besoldung

Tarifeinigung zu verbesserter Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen erzielt!

Angestellte Lehrkräfte an Grundschulen bekommen zum Schuljahresbeginn mehr Geld, darauf haben sich die GEW Hessen und das Land Hessen verständigt. Gegenstand der Verhandlung war die tarifrechtliche „Übertragung“ der verbesserten Besoldung von Grundschullehrkräften von A 12 auf A 13 bis zum Jahr 2028.

07.09.2023 Hessen Pressemeldung GEW Hessen
  • Lehrer auf dem Schulweg mit Umhängetasche. © www.pixabay.de

Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (mit TV-H-Vertrag) erhalten nun dieselben prozentualen Annäherungszulagen mit einem ersten Schritt im August 2023 wie die verbeamteten Lehrkräfte. Die Zulagen steigen von 10 Prozent des Differenzbetrages zwischen den Entgeltgruppen 12 und 13 im August 2023 auf 80 Prozent im August 2027. Am 1. August 2028 werden diese Lehrkräfte schließlich der EG 13 zugeordnet.

Aus Anlass des neuen Schuljahres kommentierte am heutigen Donnerstag der Vorsitzende der GEW, Thilo Hartmann, das Tarifergebnis: „Der gemeinsame gewerkschaftliche Kampf für bessere Bezahlung lohnt sich: Voll ausgebildete Grundschullehrkräfte in einem Arbeitsverhältnis waren im Juli 2022 noch in der EG 11 eingruppiert. Sechs Jahre später erreichen sie nun aufgrund unseres seit August 2022 geltenden Tarifvertrages die EG 13. In Zahlen sind das 560 bis 680 Euro mehr im Monat!“

Die meisten tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Grundschulen verfügen allerdings über keine Lehramtsbefähigung. „Diese Kolleginnen und Kollegen konnten wir in die schrittweise, jährliche Annäherung an eine bessere Bezahlung bis 2028 einbeziehen. Wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, ist das nicht selbstverständlich“, erläuterte Hartmann. Die Geschwindigkeit der Annäherung orientiere sich am Besoldungsrecht und sei zu langsam.

Sebastian Guttmann, Co-Leiter des Referats Tarif, Besoldung und Beamtenrecht der GEW Hessen, wies auf einen weiteren Aspekt des Verhandlungsergebnisses hin: „Es ist uns bei den Lehrkräften gelungen, dass die Stufenlaufzeit 2028 in der höheren Entgeltgruppe nicht bei null beginnt, sondern die Zeit aus der alten Stufe mitgenommen wird. Das führt zu deutlich mehr Gehalt für die Kolleginnen und Kollegen.“

Die Eckpunkte des Tarifergebnis vom 14. Juli müssen in den nächsten Wochen noch in formale Tarifverträge „übersetzt“ werden. Erst wenn diese unterschrieben sind, dürften die ab 1. August 2023 zustehenden „Annäherungszulagen“ ausgezahlt werden.

Ansprechpartner

GEW Hessen

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