Thüringens Bildungsminister Holter begrüßt Schulgesetzänderungen
Bildungsminister Helmut Holter begrüßt die Änderungen des Thüringer Schulgesetzes, die am Mittwochabend, 24. April 2024, den Thüringer Landtag passiert haben.
25.04.2024 Thüringen Pressemeldung Thüringer Ministerium für Bildung, Sport und JugendIm Plenum sagte Minister Holter: „Politik ist die Kunst des Machbaren, und wir haben gemeinsam bewiesen, dass das Machbare das Beste für Thüringen sein kann. Thüringen geht mit der Stärkung des Praxisbezugs einen innovativen Weg. Das fördert die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Wir stellen auch den digitalen Unterricht insgesamt auf eine stabile rechtliche Basis, denn es ist wichtig, dass wir die moderne Schule vorantreiben und den eingeschlagenen Weg weitergehen. Und wir schaffen mit der gesetzlichen Verankerung der pädagogischen Assistenzen und der Schulverwaltungsassistenzen die Bedingungen, dass diese Assistentinnen und Assistenten einen dauerhaften Platz in der Schule haben.“
Die Änderung, die auf ursprünglich zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe aus Oppositions- und Regierungsfraktionen zurückgeht, soll in zwei Schritten bis zum 1. August 2024 in Kraft treten und beinhaltet mehrere maßgebliche Punkte (Auswahl):
- Stärkung des praxisorientierten Lernens und der beruflichen Orientierung als durchgängige Prinzipien des Unterrichts
- rechtliche Absicherung digitalen Distanzunterrichts und digitaler Lernmittel und Lernumgebungen
- Aufnahme neuer Personalkategorien ins Schulgesetz: Pädagogische Assistenzen und Schulverwaltungsassistenzen
- Überführung früherer Modellversuche zum 13-jährigen Abitur an Spezialgymnasien Sport und Musik in die Regel: Für an einem Gymnasium gebildete Spezialklassen für Musik kann der Ausbildungsgang um eine Klassenstufe erweitert werden. An den Spezialgymnasien für Musik und Sport wird die Zeit der Qualifikationsphase auf drei Schuljahre gestreckt.
- Absicherung von Gastschulverhältnissen in anderen Bundesländern: Die Schulpflicht kann an einer öffentlichen Schule oder an einer Ersatzschule außerhalb Thüringens erfüllt werden. Der Besuch einer Schule außerhalb Thüringens zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ist dem zuständigen Schulamt nachzuweisen.
- Erweiterung von Regelungen zur Elternentscheidung in Bezug auf gemeinsamen Unterricht bzw. Förderschulbesuch
- Antragsmöglichkeit für Eltern auf Rückstellung der Einschulung nach schulärztlicher Untersuchung und Beratung durch die Schule; Entscheidung durch Schulleitung.
Der Schulgesetzänderung gingen lange Beratungen unter den Fraktionen des Thüringer Landtags voraus, in die sich Bildungsminister Holter immer wieder eingebracht hat. „Mir war wichtig, dass wir zu einer Lösung kommen. Es war ein demokratischer Prozess. Nicht nur ich bin froh und glücklich über das Ergebnis, sondern, wie ich glaube, auch die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler“, so Minister Holter im Plenum.
Die Debatte im Thüringer Landtag wurde auch auf YouTube veröffentlicht.
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