Nordrhein-Westfalen

Umfangreiche Dokumentations- und Rechenschaftspflicht der Schulen geplant

Ohne Rücksicht auf die Praktikabilität, Wirksamkeit und den immensen Mehraufwand für Lehrkräfte sieht der Entwurf der Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I vor, dass die Schulen ihre individuelle Förderung noch umfassender dokumentieren müssen.

23.02.2012 Pressemeldung Philologenverband NRW (PhV NRW)

Während bisher individuelle Lern- und Förderempfehlungen zum Halbjahreszeugnis dann gegeben wurden, wenn für die Schüler die Versetzung oder der angestrebte Abschluss gefährdet waren, soll künftig die Schule nach Beratung der Eltern ein für jeden Schüler individuelles Förderkonzept auch dann vorlegen, wenn darüber hinaus der Verbleib an der bisherigen Schulform nicht gesichert ist. Lag bisher der Schwerpunkt darauf, individuelle Fördermaßnahmen in der Praxis durchzuführen, so atmet der vorliegende Entwurf den Geist der bürokratischen Dokumentation eingeleiteter und wahrgenommener Fördermaßnahmen.

Konnte man bisher davon ausgehen, dass eine Balance bestand zwischen den Ansprüchen an Schülerleistungen einerseits und Unterstützungs- und Fördermaßnahmen der Schulen andererseits, so liegt künftig der Schwerpunkt darauf, dass die Schule vor allem ständig überprüfen muss, ob sie individuelle Förderpläne hinreichend umgesetzt hat. Auf diese individuellen Förderpläne wird beispielsweise auch bei der Entscheidung am Ende der Erprobungsstufe (Ende der 6. Klasse) Bezug genommen und die Schulen sind verpflichtet festzuhalten, "ob und mit welchen Maßnahmen die gewählte Schulform weiterhin besucht werden kann".

"Der Philologen-Verband hat viel Verständnis dafür, dass in den Schulen die individuelle Förderung ganz oben rangiert. Allerdings hat er absolut kein Verständnis dafür, dass ohne bessere Rahmenbedingungen beispielsweise durch kleinere Klassen und Kurse an Gymnasien und Gesamtschulen und mehr Zeitressourcen für Lehrkräfte nun die Schule mit einem gewaltigen Verwaltungsaufwand und Dokumentationsapparat überzogen werden. Geradezu aberwitzig mutet es an, dass künftig jede Schule ein schulisches Förderkonzept erarbeiten muss, das für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen tragfähig ist. Es kann doch nicht sein, dass Förderkonzepte zur individuellen Förderung Maßnahmen für alle denkbaren Behinderungen berücksichtigen und erfassen. Letztlich geht es doch um solche, die in der jeweiligen Schule auch zu berücksichtigen sind. Wir warnen eindringlich davor, dass statt die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer für die Umsetzung von echten Fördermaßnahmen zu verwenden, diese demnächst zur in die Dokumentation und Verschriftlichung von Fördermaßnahmen missbraucht wird", so Peter Silbernagel, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes.

Man erweist der Schule und den Schülerinnen und Schüler einen Bärendienst, wenn statt besserer Rahmenbedingungen zur Förderung nun der Verwaltungsaufwand vergrößert wird und unpraktikable Konzepte verlangt werden. Rückmeldungen!", so Peter Silbernagel.


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