Schulwesen

VBE: Immer mehr Privatschüler sind ein alarmierendes Signal

Die von IT-NRW veröffentlichte Statistik zu Privatschulen zeigt, dass immer mehr Kinder diese Schulen besuchen. Während die Gesamtschülerzahl gegenüber dem vorherigen Schuljahr (2014/15) um 1,1 Prozent zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Schüler an privaten Ersatzschulen im selben Zeitraum um 0,6 Prozent.

15.04.2016 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW
  • Schülerin schreibt etwas. © www.pixabay.de

„Eltern sind offenbar mit dem öffentlichen Schulwesen nicht zufrieden und sorgen sich, dass ihre Kinder aufgrund zu großer Klassen und ohne ausreichendes Personal nicht hinreichend gefördert werden können“, mahnt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung NRW.

Die zunehmende Gründung von Privatschulen birgt die Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Schülerinnen und Schüler in diejenigen, die sich Privatschulen leisten können und in diejenigen, die es sich nicht leisten können. Die Abhängigkeit von Bildungschancen von der sozialen Herkunft wird damit steigen.

Kritisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang, dass Privatschulen andere Gründungsbedingungen haben als öffentliche Schulen. So muss beispielsweise eine neu gegründete Sekundarschule Anmeldungen von drei mal 25 Schülerinnen und Schüler vorweisen, während sich eine Privatschule bereits mit weniger Schüler/innen gründen kann.

Diese Entwicklung kann auf Dauer zur Folge haben, dass etwa im ländlichen Raum Regionen entstehen, die nur noch Privatschulen im Angebot haben bzw. öffentliche Schulen nicht mehr in zumutbarer Nähe für Schülerinnen und Schüler erreichbar sind. Beckmann sagt: „Schaut man in die neuen Länder, gibt es dort bereits solche Regionen.“

Der VBE fordert daher, die Gründungsbedingungen im öffentlichen Schulwesen zu überdenken und beispielsweise auch die Gründung von zweizügigen Sekundarschulen zu ermöglichen. Beckmann sagt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass private Schulen günstigere Gründungsbedingungen haben als staatliche. Dadurch entzieht sich der Staat mittelfristig aus seiner Verantwortung, selbst flächende-ckend ein attraktives öffentliches Schulwesen vorzuhalten.
Bei den Bedingungen für Gründung, Umwandlung und Fortführung müssen bei öffentlichen und privaten Schulen gleiche Chancen geschaffen werden. Damit wird sichergestellt, dass Eltern der Konflikt erspart bleibt, zwischen Wohnungsnähe und einer nicht mitgetragenen Werteorientierung der privaten Schule entscheiden zu müssen.“

Zu den Gründungsbedingungen von Sekundar- und Gemeinschaftsschulen hat der VBE bereits 2014 ein Gutachten veröffentlicht. Nachzulesen unter http://www.vbe-nrw.de/downloads/PDF%20Dokumente/PM46_14.pdf


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