Baden-Württemberg

VBE sieht Koalitionsvereinbarung mit verhaltener Skepsis

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begegnet der Koalitionsvereinbarung der künftigen grün-roten Landesregierung mit einer gehörigen Portion verhaltener Skepsis. Der VBE begrüßt ausdrück­lich die Öffnung des mehrgliedrigen Schulwesens, möchte das Schulkind aber nicht gleich mit dem Bade ausgeschüttet sehen.

29.04.2011 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Der VBE begrüßt die flächendeckende Einführung des verbindlichen Orientie­rungsplanes und eine enge Kooperation zwischen Grundschule und Kindertages­einrichtungen. Dass Bildungshäuser künftig dabei keinen Platz mehr haben sol­len, ist für den VBE schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Die sonderpädagogische Förderung von behinderten Kindern an Regelschulen und die Einrichtung des Elternwahlrechts werfen erhebliche Fragen auf. Zwar freut sich der VBE, dass die neue grün-rote Regierung die VBE-Forderungen zur Umsetzung der Inklusion nahezu wörtlich in das Programm übernommen hat, fragt sich aber, wie das künftig finanziert werden soll. "Werden nun alle Schulen behindertengerecht aus- und umgebaut und mit zusätzlichen Pädago­gen-Stunden aus dem Förderschultopf versehen, wenn Eltern ihr behindertes Kind in eine Regelschule schicken wollen?", hakt VBE-Landeschef Gerhard Brand nach.

Eine völlige Abschaffung der Grundschulempfehlung kann der VBE nicht mit­tragen. Im Interesse der Kinder muss die Empfehlung als solche erhalten blei­ben. Was abgeschafft werden kann, ist deren verbindlicher Charakter.

Die Einrichtung des zehnten Schuljahres an Hauptschulen (wie an Werkreal­schulen) stößt auf ungeteilte Zustimmung des VBE, ebenso die Rücknahme der geplanten "Verschickung" von Zehntklässlern an zwei Tagen in der Woche an Berufsschulen. Der VBE begrüßt die Verbesserung der Ausstattung der Real­schule und verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf das vom VBE entwickelte Modell R8, also auf die Möglichkeit, durch zwei zusätzliche Schul­jahre an der Realschule die Fachhochschulreife zu erwerben. Unterschiedliche, passgenaue Schulkonzepte vor Ort erweitern die bestehende Mehrgliedrigkeit, ohne sie abzuschaffen, eine Forderung, die der VBE schon lange auf seine Fah­nen geschrieben hat. Die neuen Gemeinschaftsschulen können in der künftigen Schullandschaft e i n e Schulform sein - wie andere Schultypen auch. Dass die grün-rote Regierung diese neue Schulart deutlich favorisiert, hat einen ideolo­gischen Beigeschmack und läuft dem Ziel zuwider, Schulstrukturen freier und offener zu gestalten.

Der VBE wehrt sich dagegen, dass allein der Beschluss des Schulträgers als Grundlage zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule dienen soll. Für den VBE gehören alle am Schuleben Beteiligten in den Entscheidungsprozess mit einbe­zogen: in erster Linie Lehrer und Eltern und dann die Kommune.

Der VBE begrüßt den verstärkten Ausbau von echten Ganztagesschulen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Weiterentwicklung des Berufsbildes "Schulleitung" ist dem VBE ein An­liegen, für das er schon lange kämpft. Konkrete Veränderungen müssen jedoch unter Beteiligung der Verbände angegangen werden. Was vom VBE nicht mitge­tragen werden kann, ist das erhöhte Mitspracherecht der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleiterstellen. "Durch rein lokalpolitisch bedingte Auswahlkriterien könnten den wichtigeren schulpädagogischen Erfor­dernissen zu wenig Rechnung getragen werden", fürchtet der VBE-Vorsitzende.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden