Weitere Vorverlegung der Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen wird gestoppt
29.03.2011 Artikel
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Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 23.3.2011 die Änderung des Schulgesetzes jetzt auf den Weg gebracht, mit dem für die Schulpflicht ab dem Schuljahr 2011/2012 grundsätzlich der Stichtag der 30.9. gelten soll.
Anmerkungen: Damit werden die im Schulgesetz im Jahr 2006 eingeführten "Mechanismen" für eine weitere monatliche Vorverlegung gestoppt. Der Ausschuss ist zudem dem Votum aus der Anhörung am 9.2.2011 gefolgt, neben der Beibehaltung einer vorzeitigen Einschulung jetzt auch die Möglichkeit vorzusehen, dass Eltern einen Antrag auf Rückstellung stellen können.
Es soll daher nach § 35 Absatz 3 Satz 3 der Satz eingefügt werden:
"Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen."
Dies vorgesehene Korrektur des Schulgesetzes trägt dazu bei, die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes als Maßstab für den Zeitpunkt der Einschulung heranzuziehen. Dass diese Sichtweise der Koalition eine breite Unterstützung findet, wurde bereits bei der Landtagsanhörung deutlich, zumal alle Angehörten gegen die im Gesetz vorgesehene weitere Vorverlegung sprachen und kein Abgeordneter für die Beibehaltung der bisherigen Regelung votierte. Insofern wurde deutlich, dass es für die im Jahr 2006 eingeführte Regelung "eigentlich" überhaupt keine Notwendigkeit gab.
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